Weber muss sich vor Gericht verantworten

Willi Weber, unter anderem ins Management von Michael Schumacher und Nico Hülkenberg involviert, muss sich derzeit vor Gericht verantworten

(Motorsport-Total.com) - Willi Weber, eigenen Angaben nach immer noch ins Management von Michael Schumacher involviert, steht derzeit in Stuttgart vor Gericht. Dem 68-Jährigen und drei weiteren Angeklagten werden von der Staatsanwaltschaft Stuttgart Bankrott und Untreue beziehungsweise Beihilfe dazu vorgeworfen. Auf Basis eines Beschlusses vom 22. März wurde nun das Hauptverfahren eröffnet.

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Willi Weber werden Bankrott, Untreue und Beihilfe zur Untreue vorgeworfen

Konkret geht es um die Pole Position Marketing GmbH (PPM), die im Weber-Netzwerk ursprünglich für das Merchandising und andere Lizenzangelegenheiten zuständig war. In der Anklageschrift des Landgerichts Stuttgart heißt es dazu wörtlich: "Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 3. April 2002 beschlossen zu haben, die PPM GmbH wirtschaftlich auszuhöhlen, um eine Forderung einer anderen Gesellschaft in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro ins Leere laufen zu lassen."#w1#

Und weiter: "Er soll eine neue GmbH gegründet haben, um die lukrativen Geschäfte der PPM GmbH über diese abzuwickeln. Dabei soll er geplant haben, das aktive operative Geschäft der PPM, ohne die Liquidation der Gesellschaft einzuleiten, einzustellen, sodass sie wegen des Verlusts der Einnahmen nicht mehr zahlungsfähig sein würde." Am 17. Juni 2004 wurde dann tatsächlich das Insolvenzverfahren eröffnet.

PPM soll außerdem "bei der neu gegründeten GmbH 30.000 Michael-Schumacher-Mützen für insgesamt 208.800 Euro bestellt haben. Die Rechnung wurde von der PPM GmbH bezahlt. Ziel dieses Kaufs soll gewesen sein, noch vorhandenes Vermögen der PPM GmbH auf die neu gegründete Gesellschaft zu transferieren. Denn die Mützen sollen im Gegensatz zu dem bezahlten Preis von sechs Euro netto pro Stück in Wirklichkeit nur 3,50 Euro wert gewesen sein."

Das Landgericht Stuttgart wird neben dem Vorwurf des Bankrotts, der Untreue und der Beihilfe zur Untreue auch prüfen, ob PPM das Insolvenzverfahren zu spät beantragt hat und die Bilanzen der Firma zu spät erstellt wurden.

Für Weber und die drei Mitangeklagten gilt die Unschuldsvermutung.