• 23.01.2002 17:37

  • von Fabian Hust

Prost: Entscheidung fällt frühestens kommenden Montag

Erst am kommenden Montag wird man wohl endgültig wissen, ob das Prost-Team in dieser Saison an den Start gehen kann oder nicht

(Motorsport-Total.com) - Auch mehr als zwei Monate nach der Beantragung eines Sanierungsverfahrens beim Handelsgericht in Versailles kann Alain Prost keine Neuigkeiten verkünden. Eine Entscheidung über die Zukunft des mit rund 30 Millionen Euro verschuldeten Teams wurde bereits mehrmals verschoben, allgemein waren für den (heutigen) Mittwoch Neuigkeiten erwartet worden.

Titel-Bild zur News: Alain Prost

Alain Prost muss weiterhin auf eine Entscheidung des Gerichts warten

Stattdessen ließ das Team eine Pressemitteilung versenden, in der man erneut nur vertrösten kann. Konkrete Neuigkeiten soll es demzufolge frühestens am kommenden Montag (28. Januar) geben. Bisher haben die Zuständigen "mehrere Angebote" untersucht, die alle "ähnlich" seien und eine "direkte oder indirekte Beteiligung am Team" sowie "sofortige Geldmittel" beinhalten, welche die kommende Saison des Teams durch Begleichung der Schulden sichern könnten. Alle Angebote gingen bis zur vom Handelsgericht festgelegten Deadline am 15. Januar ein.

Der Zwangsverwalter und das Gericht haben es aber nicht geschafft, in der kurzen Zeit alle Angebote genauer unter die Lupe zu nehmen. Da man noch auf einige Informationen wartet und kein abschließendes Urteil über die Seriosität und die Machbarkeit der Angebote fällen kann, ist bisher keine Entscheidung über die Zukunft des 1997 gegründeten Rennstalls bekannt gegeben worden.

"Sollten die genannten Garantien als nicht ausreichend bewertet werden, so wird das Gericht im Einverständnis mit Alain Prost und dem Zwangsverwalter die Liquidation des Teams erklären", heißt es in der Pressemitteilung des Teams. Sollte das Gericht eines der Angebote jedoch für machbar erachten, so würde das Handelsgericht den Einstieg eines Investors für offiziell erklären und damit den weiteren Betrieb des Teams gestatten.