• 15.11.2007 17:35

  • von Fabian Hust

McLaren-Geschäftsführer dementiert Titelgewinn-Wunsch

Martin Whitmarsh beteuert nach dem Plädoyer des McLaren-Rechtsanwalts, dass es nicht das Ziel der Berufung ist, Hamilton zum Weltmeister zu machen

(Motorsport-Total.com) - In seinem Plädoyer forderte McLaren-Rechtsanwalt Ian Mill am Donnerstag in London die Richter des Berufungsgerichts des Automobilweltverbandes FIA auf, Lewis Hamilton jene Punkte zurückzugeben, die er durch die ausgebliebene Disqualifikation der Autos der Teams BMW Sauber F1 sowie Williams in São Paulo verloren habe. Damit würde das Berufungsgericht gleichzeitig Lewis Hamilton nachträglich zum Weltmeister ernennen.

Titel-Bild zur News: Martin Whitmarsh

Martin Whitmarsh muss sich gegen Kritik des Ferrari-Rechtsanwalts verteidigen

Ferrari-Rechtsanwalt Nigel Tozzi hatte sich anschließend empört über den Auftritt seines Kollegen gezeigt, schließlich habe McLaren-Geschäftsführer Martin Whitmarsh zuvor beteuert, dass es dem Team beim Einspruch nur um Klärung des Reglements und nicht um eine Titel-Entscheidung am "grünen Tisch" gehe. Der Italiener bezeichnete die Kommentare als "schamlose Heuchelei frei von jeder Integrität".#w1#

Whitmarsh verteidigte sich nach der Anhörung: "Wie ich das schon vor dem Einspruch klargestellt habe, ging es dem Team darum, die Unsicherheit des Reglements zu klären, die durch die Entscheidung der Rennleitung beim Großen Preis von Brasilien 2007 aufgetaucht ist, und nicht darum, die Fahrerweltmeisterschaft zu gewinnen."

Die Argumentation des eigenen Rechtsanwalts, wonach eine angemessene Strafe die Disqualifikation der Autos sei, basiere "auf der Tatsache, dass sich dies gewöhnlich während der vergangenen 20 Jahre in der Formel 1 ereignete, wenn es während des Rennens einen Verstoß gegen das technische Reglements gab".

Dies sei "aus rechtlicher Sicht das einzige angemessene Argument", es sei jedoch nicht "unser ultimatives Ziel in Bezug auf die heutige Anhörung", Lewis Hamilton nachträglich zum Weltmeister erklären zu können.