Diffusorstreit: FIA veröffentlicht Urteilsbegründung

Die mit Spannung erwartete Begründung für das Urteil des Internationalen Berufungsgerichts der FIA im Diffusorstreit wurde endlich veröffentlicht

(Motorsport-Total.com) - Fünf Tage nach dem Urteilsspruch der fünf Richter des Internationalen Berufungsgerichts der FIA in Paris hat der Automobilweltverband heute auch die mit Spannung erwartete Urteilsbegründung (Hier klicken: Zur Originalversion in englischer Sprache!) veröffentlicht.

Titel-Bild zur News: FIA-Logo, Jerez, Circuit de Jerez

Die FIA hat ihre Begründung des Urteils vom 15. April bekannt gegeben

Die fünf Berufungsrichter Pierre Tourigny (Vorsitzender aus Kanada), Philippe Roberti de Winghe (Belgien), Guido de Marco (Malta), Harry Duijm (Niederlande) und John J. Cassidy (USA) erörtern in dem hochkomplexen Dokument auf insgesamt 20 Seiten, wie sie zu ihrer Entscheidung gekommen sind, die von Red Bull, Renault und Ferrari eingereichten Proteste gegen die Diffusoren von Brawn, Toyota und Williams abzuweisen.#w1#

Die 20 Seiten enthalten viel juristisches Geplänkel um Belanglosigkeiten sowie die Argumentation aller Seiten in insgesamt sieben Punkten. Dabei ging es ebenso um Formalien zur Bekanntgabe der Entscheidung der Kommissare in Melbourne und Malaysia wie um Artikel 3 des Technischen Reglements und die zugehörige Präambel der Arbeitsgruppe Überholen. Doch alle sieben Vorwürfe der protestierenden Parteien wurden von den fünf Richtern abgewiesen.

Die wichtigsten Argumente auf einen Blick:

- Für das Berufungsgericht betrachtet die Arbeitsgruppe Überholen, deren Erkenntnissen die umstrittenen Diffusoren widersprechen sollen, als "beratenden Körper ohne regelgebende Autorität". Außerdem sei keineswegs erwiesen, dass die umstrittenen Diffusoren das Überholen erschweren.

- Obwohl das Technische Reglement in Artikel 3.12 in Zusammenhang mit den umstrittenen vertikalen Trennübergängen im Singular formuliert ist, bedeutet das nicht, dass nur ein solcher Übergang erlaubt ist. Im Gegenteil seien sogar mindestens zwei Übergänge notwendig, sodass die Formulierung im Singular nicht als relevantes Argument herangezogen werden kann.

- "Voll eingeschlossene Löcher" sind laut Artikel 3.12.5 des Technischen Reglements nur auf der Grund- oder Referenzebene erlaubt. Die von Brawn, Toyota und Williams verwendeten Abstände zwischen den Oberflächen der Übergänge seien jedoch keine Löcher im eigentlichen Sinn des Wortes.

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Zum Vergrößern anklicken: Darstellung des umstrittenen 175-Millimeter-Bereichs Zoom

- Obwohl die obere Ebene der Diffusoren die maximal erlaubte Höhe von 175 Millimetern überschreitet, liegt kein Verstoß gegen Artikel 3.12.7 des Technischen Reglements vor. Darin heißt es nämlich, dass nur Objekte unter der 175-Millimeter-Linie liegen müssen, die von unten zu sehen sind. Das trifft auf die obere Diffusorebene nicht zu.

- Red Bull hat im Januar 2007 eine Anfrage hinsichtlich eines ähnlichen technischen Konzepts gestellt. Diese wurde von der Technischen Abteilung der FIA abgewiesen. Das Berufungsgericht hält jedoch fest, dass die Technische Abteilung nur beratende, aber keine verbindlichen Aussagen treffen kann. Zu verbindlichen Entscheidungen können nur die Rennkommissare oder das Berufungsgericht kommen. Außerdem sei nicht nachgewiesen worden, dass die Technische Abteilung abweichende Auskünfte erteilt habe.

- Der Vorwurf, dass das Nachrüsten auf mehrstöckige Diffusoren viel Geld kostet und damit in Widerspruch zu den Anliegen der FIA steht, habe mit der Legalität der umstrittenen Komponenten an sich nichts zu tun.