• 06.08.2003 12:58

  • von Marco Helgert

Williams: Verhandlung am 19. August

In weniger als zwei Wochen wird in Paris darüber entschieden werden, ob Ralf Schumacher seine Strafe behält oder nicht

(Motorsport-Total.com) - Die FIA hat den Termin der Berufungsverhandlung bekannt gegeben, in der das Urteil der Stewards am Hockenheimring zur Verhandlung steht. Nach dem Rennen gaben die Rennkommissare Nazir Hoosein, Radovan Novak und Waltraud Wünsch bekannt, das Ralf Schumacher die Schuld an der Startkollision trage. Zur Strafe solle er beim nächsten Rennen in Ungarn in der Startaufstellung zehn weitere Plätze nach hinten versetzt werden.

Titel-Bild zur News: Ralf Schumacher

Für Ralf Schumacher beginnen nun zwei Wochen Ungewissheit

Am 19. August um 10 Uhr wird in Paris über dieses Urteil erneut verhandelt werden, das Ergebnis soll jedoch erst am Nachmittag des folgenden Tages verlautbart werden. Je nach Ausgang des Verfahrens hat das BMW-Williams-Team somit noch ein paar Tage Zeit, eine Entscheidung für Ungarn zu treffen. Sollte die Strafe zurückgenommen werden, so wird Ralf Schumacher ohnehin an den Start gehen.

Falls die Strafe bestätigt oder sogar noch erhöht werden sollte, was jedoch kaum zu erwarten ist, so könnte das Team auch einen anderen Fahrer für das Rennen nennen. Die Strafe gilt nur für den jeweiligen Piloten, nicht für das Team. So könnte Marc Gené in Ungarn fahren, ohne das er zehn Plätze in der Startaufstellung hergeben müsste.

Ähnlich verfuhr das Sauber-Team im letzten Jahr, als Felipe Massa nach einem Unfall mit dem Jaguar-Piloten Pedro de la Rosa in Monza für den US-Grand-Prix eine ähnliche Strafe erhielt. Kurzerhand engagierte man Heinz-Harald Frentzen, der nach der Arrows-Pleite ohne Cockpit war, und umging somit die Strafe. Im Kampf um den WM-Titel der Konstrukteure wäre dieser Schachzug ein probates Mittel für Williams.