Mosley kämpft für Privatsphäre-Rechte

Richtungsweisender Medienprozess in Straßburg: Vor dem EuGHMR findet eine Anhörung im Fall Max Mosley gegen Großbritannien statt

(Motorsport-Total.com) - Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR) in Straßburg findet morgen die Anhörung im Fall Max Mosley gegen Großbritannien statt. Der ehemalige FIA-Präsident möchte sein Heimatland zu einer neuen Gesetzgebung zwingen, was das Recht auf Privatsphäre angeht - eine unmittelbare Reaktion auf die Affäre um sein Privatleben im März 2008.

Titel-Bild zur News: Max Mosley

Max Mosley setzt sich weiterhin für das Recht auf Privatsphäre ein

Damals veröffentlichte die Boulevardzeitung 'News of the World' private Details eines Treffens zwischen Mosley und fünf in Uniformen gekleideten Prostituierten. Mosley gestand die Echtheit des im Internet gezeigten Videos, bestritt aber einen nationalsozialistischen Zusammenhang und führte in der Folge einen Feldzug für den Schutz der Privatsphäre gegen verschiedene europäische Medien. 'News of the World' musste ihm anschließend 60.000 Britische Pfund (umgerechnet gut 72.000 Euro) Entschädigung zahlen.

Der 70-Jährige möchte nun vor dem EuGHMR erreichen, dass Medien vor Veröffentlichung solch pikanter Geschichten aus dem Privatleben die Betroffenen unterrichten und ihnen Gelegenheit geben müssen, rechtzeitig darauf zu reagieren. Die Medien wiederum fürchten eine solche Gesetzgebung, weil ihre Enthüllungsgeschichten mit einstweiligen Verfügungen blockiert und aufgrund hoher Gerichtskosten sogar verhindert werden könnten.

¿pbvin|512|3376||0|1pb¿Rechtsanwältin Caroline Kean von der Kanzlei Wiggin hofft, dass sich Mosley morgen nicht durchsetzen wird: "Das würde den Medien eine enorme Bürde auferlegen", sagt die Juristin, die schon viele Medienunternehmen vertreten hat. "Sollte er gewinnen, würde sich die Presselandschaft radikal verändern und sie würde an Farbe verlieren. Zeitungen würden zusperren, weil sie sich die Gerichtskosten nicht mehr leisten können. Das würde den investigativen Journalismus gefährden."

Mosley beruft sich indes auf Artikel acht ("Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens") der Europäischen Menschenrechtskonvention, in der es wörtlich heißt: "Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz." Etwaige Eingriffe in die Privatsphäre müssen unter anderem gesetzlich gedeckt und von öffentlichem Interesse sein. Wie das in Zukunft gehandhabt wird, darüber entscheiden nun die Juristen in Straßburg...