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Ministerin Zypries: Keine Ausnahme für Schumacher
In der Kontroverse um den Europäischen Haftbefehl hat sich nun Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eingeschaltet
(Motorsport-Total.com/sid) - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat mit Unverständnis auf die Sorge einiger Formel-1-Teams reagiert, durch den Europäischen Haftbefehl unter "Generalhaft" genommen zu werden. Weltverbands-Präsident Max Mosley hatte Anfang der Woche verkündet, die Teams würden einen Renn-Boykott in den Ländern erwägen, in denen der EU-Haftbefehl bereits eingeführt worden ist.

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In der Formel 1 fährt die Angst vor einem Horror-Crash immer mit
"Diese Überlegungen zeigen, dass der Europäische Haftbefehl in seinen Auswirkungen völlig verkannt wird. Die Auslieferung aufgrund eines Haftbefehls in einen anderen Staat der EU ist bereits nach geltendem Recht zulässig - der EU-Haftbefehl dient lediglich dazu, die Zusammenarbeit bei diesem Verfahren zu vereinfachen. Die Sorgen von Herrn Mosley haben daher mit dem Europäischen Haftbefehl so viel zu tun wie ein Ferrari mit einem Fußgänger", sagte Zypries.#w1#
Die Formel-1-Teamchefs haben sich in diesem Zusammenhang dafür ausgesprochen, die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten zu einer verbindlichen Verzichtserklärung aufzufordern. Diese sieht vor, in Bezug auf die Teams kein Verfahren nach dem Europäischen Haftbefehl anzuwenden. "Eine solche Forderung weise ich entschieden zurück. Für einen Rennfahrer gelten keine anderen Gesetze als für alle Bürgerinnen und Bürger der europäischen Union. Daran werde ich nichts ändern", erklärte die Bundesjustizministerin.
Die Umsetzung der Richtlinie zum Europäischen Haftbefehl ist in einigen EU-Mitgliedsstaaten bereits erfolgt. Die übrigen Staaten befinden sich im Gesetzgebungsverfahren. Mit dem EU-Haftbefehl werden Auslieferungsverfahren innerhalb der Europäischen Union deutlich beschleunigt. Voraussetzung für dieses erleichterte Auslieferungsverfahren ist und bleibt jedoch stets ein Haftbefehl, den ein nationales Gericht unter Wahrung aller prozessualen Garantien ausgestellt hat.
Sofern bei den Formel-1-Teams die Befürchtung besteht, sie könnten nach einem verschuldeten Unfall auf einer fremden Rennstrecke in ihrem Heimatland verhaftet werden, bringt der Europäische Haftbefehl nichts Neues. Schon nach geltender Rechtslage kann der Staat, auf dessen Gebiet eine Straftat begangen worden ist, gegen den Bürger eines anderen Staates einen Haftbefehl erwirken und diesen international vollstrecken. Das diesbezügliche Verfahren richtete sich bislang nach den klassischen Auslieferungsübereinkommen, die künftig vom Europäischen Haftbefehl ersetzt werden.

