London: Vorerst kein Urteil im Fall Ecclestone

Das Oberste Gericht in London lässt sich mit einem Urteil im Fall Bernie Ecclestone bis 2014 Zeit - Londoner Akten nun auch in Deutschland verfügbar

(Motorsport-Total.com) - Den ersten Gerichtsprozess hat Bernie Ecclestone hinter sich, auf ein Urteil wartet er aber vergebens. Denn im Fall Constantin Medien gegen Ecclestone, der bis gestern vor dem Obersten Gericht in London verhandelt wurde, will sich Richter Guy Richard Newey mit seinem Urteilsspruch noch einige Wochen Zeit lassen. Die Entscheidung soll frühestens zu Beginn des Jahres 2014 bekannt gegeben werden.

Titel-Bild zur News: Bernie Ecclestone

Bernie Ecclestone hat zumindest über Weihnachten erstmal noch Ruhe Zoom

Constantin fordert vom Formel-1-Geschäftsführer Schadenersatz in Höhe von umgerechnet rund 100 Millionen Euro. Das Medienunternehmen hätte beim Verkauf der Formel-1-Anteile der Bayerischen Landesbank (BayernLB) an CVC Capital Partners im Jahr 2006 ab einer gewissen Summe profitiert. Der Vorwurf an Ecclestone lautet, er habe den inzwischen inhaftierten BayernLB-Risikovorstand Gerhard Gribkowsky mit umgerechnet 32 Millionen Euro bestochen, damit die BayernLB ihre Anteile möglichst unterbewertet verkauft. Durch den niedrigen Verkaufspreis habe Constantin durch die Finger geschaut.

Die Constantin-Anwälte argumentieren, dass die BayernLB ihre Anteile "ohne den normalen und angemessenen Prozess" und noch dazu viel zu billig verkauft habe. Ecclestone habe sich dadurch umgekehrt seine operative Kontrolle über die Formel 1 gesichert. Der 83-jährige Brite wiederum behauptet, er habe Gribkowsky nicht bestechen wollen, sondern der Banker habe ganz im Gegenteil ihn erpresst. Hätte er nicht bezahlt, so Ecclestones Verteidigung, hätte Gribkowsky ihn womöglich (zu Unrecht) bei den britischen Steuerbehörden angezeigt.

Auch wenn es im Fall Ecclestone in London vorerst kein Urteil gibt, konnte in der letzten Prozesswoche ein wichtiger Fortschritt für die Ermittler erzielt werden. Denn die Londoner Akten sind nun auch den Rechtsanwälten der BayernLB zugänglich, die in München gerade eine Schadenersatzklage in der Höhe von umgerechnet rund 290 Millionen Euro vorbereiten. Auch für die Staatsanwaltschaft München dürften diese Akten von größtem Interesse sein. Für das britische Betrugsdezernat sowieso.