Gericht verbietet Fotos von Schumachers Frau am Hospital

Juristischer Erfolg für Corinna Schumacher: Ein Gericht hat mehreren Boulevard-Magazinen verboten, Bilder zu veröffentlichen, die sie vor dem Krankenhaus zeigen

(Motorsport-Total.com) - Michael Schumachers Ehefrau Corinna hat einen juristischen Erfolg gegen den Burda-Verlag erzielt. Das Landgericht München hat drei Magazinen des Verlags untersagt, Bilder zu veröffentlichen, die Corinna Schumacher vor dem Krankenhaus in Grenoble zeigen, in dem der Ex-Formel-1-Pilot nach seinem schweren Ski-Unfall am 29. Dezember 2013 behandelt worden war. Das Gericht verurteilte die Zeitschriften 'Bunte', 'Neue Woche' und 'Super Illu' zur Unterlassung.

Titel-Bild zur News: Michael und Corinna Schumacher

Corinna Schumacher erzielte vor Gericht einen Erfolg Zoom

Eine Gerichtssprecherin bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der 'Süddeutschen Zeitung'. Das "Schutzinteresse der Klägerin" überwiege im Vergleich zum Berichtsinteresse, entschied das Gericht. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Eine Sprecherin von "Bunte" und "Super Illu" erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur 'dpa': "Wir denken, dass unsere Argumentation nicht ausreichend berücksichtigt worden ist, wir werden das Urteil nun prüfen und dann entscheiden."

Laut Aussage ihres Anwalts Felix Damm geht Corinna Schumacher in dieser Angelegenheit derzeit auch gegen andere Medien vor. So seien Verfahren in Köln, Hamburg und Frankfurt anhängig.