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  • 20.12.2001 10:53

  • von Marcus Kollmann

Australien: Schuldfrage weiterhin offen

Die Veranstalter des GP weisen die Schuld für den Tod von Graham Beveridge von sich

(Motorsport-Total.com) - Nach wie vor beschäftigt der Tod des Streckenpostens Graham Beveridge, der beim Australien-Grand-Prix von einem Rad von Jacques Villeneuves BAR-Boliden infolge eines Unfalls mit Ralf Schumacher erschlagen worden war, in Australien das Gericht.

Titel-Bild zur News: Sicherheitszaun im Albert Park

Die Sicherheitszäune im Albert Park müssen verändert werden

Wie die Zeitung 'Herald Sun' berichtet, hat der Veranstalter des Grand Prix, die Australian Grand Prix Corporation, es abgelehnt die Verantwortung für den Tod des 52-jährigen Streckenpostens zu übernehmen. Stattdessen schob man die Schuld dafür, dass die Sicherheitszäune niedriger seien als auf anderen Rennstrecken der Confederation of Australian Motor Sports (CAMS) zu. Die CAMS berief sich jedoch darauf sich auf die FIA verlassen zu haben, welche erklärte, dass die Verantwortung für die Gewährleistung der Sicherheit bei den örtlichen Veranstaltern liege.

Dieser Kreislauf gegenseitiger Übertragung der Verantwortung sollte laut Aussagen des Staatsanwaltes Jim Kennan dort enden wo er angefangen hat, nämlich bei der Australian Grand Prix Corporation.

"Keine der Organisationen hat die alleinige Verantwortung für das Design der Sicherheitszäune übernommen", erklärte Kennan und teilte darüber hinaus auch mit, dass es schon zu Zeiten als der Australien-Grand-Prix noch in Adelaide stattfand Zweifel bezüglich der Öffnungen in den Sicherheitszäunen gegeben habe, welche aber nie weiter verfolgt wurden.

Als indirektes Eingeständnis es versäumt zu haben die örtlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutze der Besucher und Streckenposten auf dem aktuellsten Stand gehalten zu halten, könnte man die seit dem Tode von Graham Beveridge veranlassten Veränderungen in der Konstruktion der Sicherheitszäune werten. So wurde unter anderem beschlossen, dass die Öffnungen in den Zäunen zukünftig mit einer Art Tür gesichert werden sollen und an einigen Streckenpunkten des Albert Parks die Höhe der Zäune verändert werden muss.

Bis das Gericht die Untersuchungen nicht abgeschlossen hat bleibt der Grand Prix von Australien weiterhin erst einmal nur provisorisch im Rennkalender verankert. Allgemein wird aber davon ausgegangen, dass das Rennen wie geplant am 3. März stattfinden wird, zumindest wenn die Veranstalter den vom Gericht veranlassten Auflagen nachweislich nachkommen werden.