• 18.04.2022 11:01

  • von Roland Hildebrandt

Plug-in-Hybrid: Ab 2023 keine staatliche Förderung mehr?

Wirtschaftsminister Habeck will die staatliche Förderprämie für Plug-in-Hybride Ende 2022 auslaufen lassen: Wird die Ampel-Koalition zustimmen?

(Motorsport-Total.com/Motor1) - Wie sinnvoll sind Autos mit Plug-in-Hybrid wirklich? Für die Hersteller allemal, um sich ihre Verbrauchsbilanz schönzurechnen. Aber auch für Autofahrer, die insbesondere beim Leasing von der aktuellen staatlichen Förderprämie profitieren. Bis zu 6.750 Euro gibt es, wobei zwei Drittel der Bund übernimmt und ein Drittel der Hersteller. Doch damit soll ab Ende 2022 Schluss sein, wenn es nach Bundeswirtschaftsminister Habeck geht.

Titel-Bild zur News:

VW Golf GTE mit Ladestecker Zoom

"Wir wollen bei der künftigen Förderung von E-Autos den Fokus schärfen und stärker auf Klimaschutz ausrichten. Plug-in-Hybride sind unserer Meinung nach marktgängig und brauchen keine öffentliche Förderung mehr", sagte der Grünen-Politiker der Funke-Mediengruppe. Auch die Förderung für reine Elektroautos soll schrittweise abgesenkt werden.

Allerdings ist der Vorstoß von Habeck noch nicht innerhalb der Ampel-Koalition abgestimmt. Im Koalitionsvertrag war ein solch schnelles Ende der PHEV-Förderung nicht vorgesehen, stattdessen eine Art Reform. Kritik kommt daher von der FDP (die sonst gerne staatliche Förderungen kritisch sieht). Jedes elektrifizierte Fahrzeug würde dabei helfen, die Klimaziele zu erreichen. Kritiker halten dagegen, dass insbesondere Plug-in-Hybride kaum elektrisch gefahren werden.

Koalitionsvertrag sieht längere Fristen vor

Im Koalitionsvertrag heißt es: "Insbesondere aufgrund bestehender Auslieferungsschwierigkeiten der Hersteller bei bereits bestellten Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen werden wir die Innovationsprämie zur Unterstützung der Anschaffung elektrischer PKW unverändert nach der bisherigen Regelung bis zum 31. Dezember 2022 fortführen.

Wir wollen die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybride degressiv und grundsätzlich so reformieren, dass sie ab 1. Januar 2023 nur für KFZ ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird.

Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge muss bereits ab dem 1. August 2023 80 Kilometer betragen. Über das Ende des Jahres 2025 hinaus ist die Innovationsprämie nicht mehr erforderlich. Die bestehende Besserstellung von Plug-In-Hybridfahrzeugen bei der sogenannten Dienstwagenbesteuerung wird für neu zugelassene Fahrzeuge stärker auf die rein elektrische Fahrleistung ausgerichtet.

Regelung für Dienstwagen wird geändert

Hybridfahrzeuge sollen zukünftig nur noch privilegiert werden (Entnahmewert 0,5 Prozent), wenn das Fahrzeug überwiegend (mehr als 50 Prozent) auch im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird.

Wird das Fahrzeug nicht überwiegend im elektrischen Fahrbetrieb genutzt oder der rein elektrische Fahranteil nicht nachgewiesen, entfällt der Vorteil und die Nutzung des Dienstwagens wird regelbesteuert (1-Prozent-Regelung). Mit dieser Regelung werden Anreize gesetzt, diese Fahrzeuge möglichst emissionsfrei elektrisch angetrieben zu nutzen und ihre ökologischen Vorteile auch auszuspielen.

Mehr zu Plug-in-Hybriden:

Plug-in-Hybride 2021/2022: Alle Modelle mit Daten und Preisen
Mazda CX-60 (2022) debütiert als Plug-in-Hybrid mit 327 PS

Auch diese KFZ müssen nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben, der nur über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert wird. Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge beträgt bereits ab dem 1. August 2023 80 Kilometer. Nach dem Jahr 2025 wird die Pauschalsteuer für emissionsfreie Fahrzeuge (Elektro) dann 0,5 Prozent betragen. Für CO2-neutral betriebene Fahrzeuge verfahren wir analog zu voll-elektrisch betriebenen Fahrzeugen."

Neueste Kommentare