• 25.03.2022 10:12

  • von Roland Hildebrandt

Offiziell: Bundesregierung senkt den Spritpreis

Jetzt ist es amtlich: Die Preise für Benzin und Diesel werden in Deutschland für drei Monate durch staatlichen Eingriff reduziert

(Motorsport-Total.com/Motor1) - Seit Beginn des Ukraine-Krieges sind die Preise für Benzin und Diesel an deutschen Tankstellen massiv gestiegen. Massiv sind damit auch die Probleme für nicht wenige Autofahrer, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind. Jetzt hat die Bundesregierung den Weg für Entlastungen freigemacht.

Titel-Bild zur News: BMW X5 xDrive 30d (2020) im Dauertest, Teil 3

BMW X5 xDrive 30d (2020) im Dauertest, Teil 3 Zoom

Zu den wichtigsten Maßnahmen zählt die Absenkung des Spritpreises um 30 Cent pro Liter Benzin und 14 Cent pro Liter Diesel. Noch weniger sei aufgrund der europäischen Energiebesteuerung nicht möglich, heißt es. Vermutlich soll durch diese Maßnahme auch der massiv angestiegene Tanktourismus eingedämmt werden. Wann exakt die Preissenkung greift, ist noch unklar.

Wörtlich heißt es in dem Entlastungspapier der Bundesregierung: "Die Kraftstoffpreise haben sich in den vergangenen Monaten stark erhöht. Die Bestrebungen, uns schnellstmöglich unabhängig von russischem Erdöl zu machen, kann diese Entwicklung verstärken. Daher wollen wir die Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft, insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, reduzieren.

Wir werden daher befristet für drei Monate die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß absenken. Wir stellen sicher, dass die Absenkung an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird."

Parallel möchte man den Nahverkehr (ÖPNV) für Autofahrer attraktiv machen. Hierzu soll für 90 Tage ein Ticket für 9 Euro im Monat eingeführt werden. Schon vor einigen Tagen wurde eine Erhöhung der Pendlerpauschale beschlossen: Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) wird befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht. Dieser Schritt erfolgt laut Bundesregierung nun zwei Jahre eher als ursprünglich geplant.

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Ebenso soll eine Energiepreispauschale eingeführt werden. Wörtlich heißt es dazu in dem Papier: "Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) wird einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt.

Der Zuschlag soll die Begünstigten schnell und unbürokratisch erreichen und unabhängig von den geltenden steuerlichen Regelungen (Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreien Arbeitgebererstattungen, Job-Ticket) 'on top' gewährt werden. Er soll weitere Härten im Bereich der Energiepreise abfedern.

Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers beziehungsweise des Dienstherren. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Selbständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung."

Noch offen bleibt bislang, wie es mit der staatlichen Förderung bei der Anschaffung von Neuwagen mit Plug-in-Hybrid respektive reinen Elektroautos weitergeht.

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