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  • 14.03.2022 14:29

  • von Stefan Leichsenring

Elektroauto-Förderung: Längere Haltefrist gegen Geschäftemacherei

Bisher nutzten manche Autohändler den staatlichen Umweltbonus für E-Autos für ihre Geschäfte - Dem will die Regierung nun einen Riegel vorschieben

(Motorsport-Total.com/Motor1) - Die großzügige Elektroauto-Förderung (bis zu 6.000 Euro vom Bund) lockt auch so manchen Geschäftemacher an. Um den Missbrauch zu verhindern, will das Wirtschaftsministerium nun die Haltefrist von sechs auf zwölf Monate verlängern. Die Änderung soll 2023 in Kraft treten, so die Frankfurter Allgemeinen Zeitung unter Berufung auf Ministeriumskreise.

Titel-Bild zur News: Tesla Model Y

Tesla Model Y am Supercharger Zoom

Manche Autohändler nutzen offenbar den Umweltbonus bisher als Vorlage für ein dubioses Geschäftsmodell: Sie versprechen Privatleuten, man könne ein neues E-Auto für ein halbes Jahr gratis fahren.

Das Elektroauto wird nach sechs Monaten vom Händler zurückgekauft. Dabei zahlt der Händler den ursprünglichen Kaufpreis, aber abzüglich der staatlichen Prämie. Den Gebrauchtwagen verkauft der Händler dann ins Ausland weiter, wo die Preise teils höher sind als in Deutschland.

Haltepflicht von mindestens zwölf Monaten

Diese Masche widerspreche dem Sinn der Förderung, heißt es nun aus dem von Robert Habeck (Grüne) geführten Wirtschaftsministerium. Wer den staatlichen Zuschuss behalten will, soll das Auto künftig mindestens zwölf Monate halten müssen.

Da der Wertverlust dann deutlich höher ist, dürfte das Geschäftsmodell so an Attraktivität einbüßen, hofft das Ministerium. Auch mit der längeren Haltefrist würde der Gebrauchtmarkt für E-Autos in Deutschland nicht abgewürgt.

Seit Beginn der Förderung im Jahr 2016 gingen über eine Million Anträge auf den Umweltbonus beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein, davon rund 585.000 allein im Jahr 2021. Ausgezahlt wurden im vergangenen Jahr über drei Milliarden Euro, so die Automobilwoche.

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Der Staat zahlt 6.000 Euro beim Kauf eines reinen Elektroautos, wenn der Nettolistenpreis unter 40.000 Euro liegt. Dazu kommt noch der Herstelleranteil von 3.000 Euro netto und die Mehrwertsteuer auf den Herstelleranteil; zusammen sind das 9.570 Euro. Für teurere Elektroautos gibt es 5.000 Euro vom Bund und 2.500 Euro netto vom Hersteller. Für E-Autos ab 65.000 Euro netto gibt es keine Förderung.

Auch Plug-in-Hybride (PHEVs) werden trotz der Diskussionen um ihre Umweltfreundlichkeit weiter gefördert. Dafür gibt es bis zu 4.500 Euro vom Bund, dazu 2.250 Euro netto vom Hersteller.

Ab 2023 soll es die Förderung nur noch für Autos geben, "die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben", wie es im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung heißt. Vermutlich wird dann die PHEV-Förderung zumindest eingeschränkt. Im Jahr 2025 soll die Förderung für PHEVs und E-Autos ganz auslaufen.

Quelle: FAZ.net

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