• 10.01.2010 14:03

Falsches Verhalten im Winter kann teuer werden

Sommerreifen im Schnee, kein Frostschutz, nur ein Guckloch, Schneehauben auf dem Dach und Warmlaufen des Motors: Bei diesen Vergehen drohen Geldbußen

(Motorsport-Total.com/Auto-Reporter) - Die Wetterdienste sagten für das Wochenende Schneefälle und winterliche Temperaturen voraus, sodass sich Autofahrer, wenn sie denn auf die Piste mussten, mit ihrer Ausrüstung auf diese Verhältnisse einstellen konnten. Andernfalls drohen empfindliche Geldbußen, ganz zu schweigen von versicherungsrechtlichen Konsequenzen nach Unfällen. Die wesentlichen Informationen zum richtigen Verhalten und zu Bußgeldern bei Nichtbeachtung auf winterlichen Straßen hat der ADAC zusammengestellt.

Titel-Bild zur News:

Wichtig: für klare Sicht sorgen und die Schneehaube entfernen

Ist die Straße glatt oder verschneit, ist das Fahren mit Sommerreifen verboten. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, muss ein Verwarnungsgeld von 20 Euro zahlen. Wenn zusätzlich noch der Verkehr behindert wird, sind 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.#w1#

Bei entsprechender Beschilderung sind Schneeketten aufzuziehen. Fahrzeuge mit Allradantrieb müssen dann an mindestens zwei Rädern einer Antriebsachse Ketten anlegen, sonst droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro.

Enthält die Scheibenwaschanlage kein Frostschutzmittel, sodass freie Sicht nicht gewährleistet ist, gilt das gleiche Strafmaß wie beim Fahren ohne Winterreifen. Wer in die vereiste oder zugeschneite Frontscheibe lediglich ein kleines Guckloch kratzt, zahlt weitere zehn Euro. Neben den Scheiben müssen auch Rücklichter, Scheinwerfer und die Kennzeichen vor Fahrtantritt von Schmutz und Schnee befreit werden.

Damit herabfallende Schneemengen den nachfolgenden Verkehr nicht behindern und der Schnee beim Bremsen nicht nach vorne auf die Windschutzscheibe rutscht, der dann die Sicht des Fahrers behindern kann, muss außerdem das Autodach vom Schnee befreit werden.

Das Warmlaufen des Motors ist verboten und wird mit 10 Euro verwarnt. Verschneite Verkehrsschilder, besonders diejenigen, die dem Fahrer bekannt oder allein an ihrer Form erkennbar sind (z.B. Stop, Vorfahrt), müssen immer beachtet werden. Verstöße werden ebenfalls mit Bußgeld bestraft.

Der Automobilklub empfiehlt, im Winter immer einen Eiskratzer, Handschuhe, eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe sowie einen Türschloss-Enteiser dabei zu haben. Bei längeren Fahrten sollten auch eine warme Decke und Proviant an Bord sein.