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Staatsanwaltschaft verhängt Strafe gegen "Schumi II"
Ralf Schumacher ist wegen seines Unfalls Ende November in der Nähe von Köln zu einer Geldstrafe verurteilt worden
(Motorsport-Total.com) - Wegen Fahrens mit erhöhter Geschwindigkeit und der Verursachung eines Unfalls ist Ralf Schumacher von der Staatsanwaltschaft zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden. Auf seiner Heimreise am 31. November vergangen Jahres von der 'Motorshow Essen' hatte der 26-Jährige auf einer Kölner Autobahn selbstverschuldet einen Auffahrunfall verursacht, bei dem drei Autos ineinander geschoben wurden und eine 36-jährige Frau sich dabei ein Schleudertrauma und einen Schock zuzog.

© xpb.cc
Ralf Schumacher wurde wegen Raserei zu einer Geldstrafe verurteilt
Der BMW-Williams-Pilot war nach einem Bericht der 'Bild'-Zeitung mit seinem 7er-BMW bei Nässe trotz der vorgeschriebenen 80 Stundenkilometer zu schnell unterwegs gewesen. Ermittelt wurde gegen den Wahlösterreicher wegen fahrlässiger Körperverletzung, Ordnungswidrigkeit und Verkehrsgefährdung. "Schumi II" hatte sein Auto wie meistens selbst gesteuert und den Chauffeur auf den Beifahrersitz beordert. Das Verfahren wird nach Zahlung der Strafe, gegen die die Anwälte Schumachers keinen Einspruch einlegten, an wohltätige Organisationen eingestellt.
Für Ralf Schumacher war es nicht das erste Mal, dass er auf der Straße negativ auffiel. Im April 2001 raste der Kerpener in Österreich mit 170 statt der erlaubten 100 Stundenkilometer in eine Radarfalle. Im Alter von 18 Jahren musste er seinen Führerschein für ein halbes Jahr abgeben, nachdem er auf der Autobahn einem Vordermann zu dicht aufgefahren war.

