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  • 13.10.2014 20:05

  • von Markus Lüttgens & Dominik Sharaf

Nürburgring-Geschäftsführer: "Veranstaltungen sind gesichert"

Nürburgring-Geschäftsführer Schumacher versichert, die Übertragung der Gesellschaftsanteile auf Treuhänder habe keine Auswirkungen auf den Betrieb

(Motorsport-Total.com) - Nachdem heute bekannt wurde, dass Nürburgring-Investor Robertino Wild mit der Kaufpreisrate für den Rennstrecke im Rückstand ist und die von seiner Firma Capricorn gehaltenen Anteile an einen Treuhänder übertragen habe, bemüht man sich in der Eifel um Deeskalation. Auf das Tagesgeschäft habe diese Veränderung keinerlei Auswirkungen. "Der Wechsel am Nürburgring spielt sich auf der Gesellschafterebene und nicht auf der operativen Ebene ab", betont Carsten Schumacher, Geschäftsführer der Capricorn Nürburgring GmbH (CNG) in einer Pressemitteilung.

Titel-Bild zur News: Nürburgring

Am Nürburgring gehe alles weiter seinen gewohnten Gang, wird versichert

Das operative Geschäft des Nürburgrings geht uneingeschränkt weiter und ist von dem Gesellschafterwechsel in keiner Weise betroffen. "Wir halten ausdrücklich fest, dass die bereits geschlossenen Verträge mit Veranstaltern, Kunden und Lieferanten selbstverständlich eingehalten und umgesetzt werden. Alle Veranstaltungen sind gesichert", ergänzt Schumacher.

Damit bestehe uneingeschränkt Planungssicherheit für alle Veranstalter. Die CNG werde auch weiterhin die Verhandlungen mit Veranstaltern, Kunden und Lieferanten für den Zeitraum ab 2015 fortführen und abschließen. Auch für die Mitarbeiter des Nürburgrings ändere sich nichts", wird versichert.

Den Kauf des Nürburgrings hatte der Düsseldorfer Unternehmer Wild zuletzt mit Geldern decken wollen, für die er seine Villa und seine Kunstsammlung hätte beleihen müssen. Da das aber bereits der Fall gewesen ist, bediente er seine Verpflichtungen bei den Insolvenzverwaltern der Strecke nicht mehr.

Diese pochen in einer Stellungnahme, die 'Motorsport-Total.com' am Montag erreichte, auf den gültigen Kaufvertrag zwischen Capricorns Tochtergesellschaft CNBG. Es läge an Wild, diesen nun zu erfüllen. "Erst wenn der Kaufvertrag von der CNBG - etwa durch Nichtzahlung der heute noch nicht fälligen zweiten Kaufpreisrate - nicht eingehalten wird, sieht der Vertrag den Rücktritt die Verwalter vor", heißt es in der Verlautbarung weiter. Stichtag hierfür ist der 31. Oktober.