• 06.10.2008 13:40

  • von Roman Wittemeier

Mosley stellt Antrag beim Europäischen Gerichtshof

FIA-Präsident Max Mosley setzt sich nach überstandener "Sex-Affäre" beim Europäischen Gerichtshof in Straßburg für besseren Schutz der Privatsphäre ein

(Motorsport-Total.com) - Max Mosely zieht aus seinen Erfahrungen im Rahmen der "Sex-Affäre" Konsequenzen. Nachdem er im Rahmen eines Verfahrens am höchsten britischen Gericht bereits eine Schadensersatz-Zahlung in Höhe von rund 77.000 Euro zugesprochen bekam, will er sich nun beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für einen besseren Schutz der Privatsphäre einsetzen. Der FIA-Präsident hat über seine Anwälte in Straßburg einen Antrag auf den Weg gebracht, der es Journalisten in Zukunft verbieten soll, private Details ohne Vorwarnung zu veröffentlichen.

Titel-Bild zur News: FIA

Fia-Chef Max Mosley setzt sich für einen besseren Schutz der Privatsphäre ein

Im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem britischen Boulevard-Blatt 'News of the World' hatte Mosley bereits kritisiert, dass es in Großbritannien auf Grundlage aktueller Rechtsprechung allen Journalisten möglich sei, mit Veröffentlichung privater Details ganze Leben zu ruinieren oder Familien zu zerstören. "Ein Redakteur weiß, dass ihm vermutlich keinerlei Konsequenzen drohen", heißt es in einer öffentlichen Erklärung des Mosley-Antrages in Straßburg.#w1#

"Als die 'News oft the World' den Artikel und das Videomaterial veröffentlichten, war der Schutz der Privatsphäre nicht gegeben", schreiben die Mosley-Anwälte. Und weiter: "Herr Mosley wusste vor der Veröffentlichung nichts über den Artikel. Er erfuhr auch erst an jenem Sonntag davon, als Millionen von Menschen den Artikel lasen und sich das Video auf der Internetseite anschauten. Das einzige Rechtsmittel, welches Herrn Mosley anschließend zur Verfügung stand, war die Schadensersatz-Klage. Der Klage wurde stattgegeben und er bekam 60.000 Pfund plus Erstattung seiner Kosten. Das ist zwar die höchste Summe, die je bei einer solchen Klage nach Verletzung der Privatsphäre gezahlt wurde, aber es keine perfekte Lösung."

In dem Antrag beim Europäischen Gerichtshof fordern die Anwälte von Mosley, dass Journalisten in Großbritannien zukünftig nicht ohne Wissen der Betroffenen intime Details preisgeben dürfen, die möglicherweise den in den Menschenrechten verankerten Schutz der Privatsphäre verletzen. In Zukunft sollen die Redakteure und Verlage eben solche Artikel vorab von einem Anwalt der betroffenen Person gegenlesen lassen. Damit würde weder die Pressefreiheit eingeschränkt, noch investigativer Journalismus verhindert. Im Falle von übergeordnetem öffentlichen Interesse solle die Veröffentlichung nach wie vor nicht verhindert werden können.