• 05.11.2001 15:38

Michael Schumacher im juristischen Kiesbett

Michael Schumacher muss die Kosten für einen gescheiterten Rechtstreit mit einem Schüler selbst übernehmen

(Motorsport-Total.com) - Mitte August sorgte Formel1-Weltmeister Michael Schumacher für Furore, als er durch seinen Anwalt Dr. Nils Harder die Domain "michas-formel1-site.de" abmahnen ließ. Durch diese Adresse, unter der von Michael Stanka, einem 18-jährigen Schüler aus der Nähe von Stuttgart, ein Portal rund um die Formel 1 betrieben wurde, sah Schumacher seine Namensrechte verletzt. Die Kosten für einen anschließend ohne ersichtlichen Grund angestrengten Rechtsstreit muss der Ferrari-Pilot nach einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart vom 25.10.2001 nun selbst tragen.

Titel-Bild zur News: Michael Schumacher (Ferrari)

Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher scheiterte vor Gericht

Die Sache war von Anfang an mehr als kurios: Als Schumacher durch den Namensteil "micha" in der umstrittenen Domain sein Namensrecht verletzt sah, sorgte das bei vielen Juristen für Kopfschütteln. Als sein Anwalt dann mit bestechender Logik erklärte, die Werbebanner auf der Seite würden den Eindruck erwecken, sein Mandant habe dieses Projekt autorisiert, konnten auch juristische Laien nur noch den Kopf schütteln. Vollends zur Farce geriet die Sache, als Schumacher dann auch noch das Satiremagazin AdvoGraf abmahnen ließ, dessen Berichterstattung ihm erst diese Fülle negativer Presse "eingebracht" hatte.

Zwar muss spätestens zu diesem Zeitpunkt auch dem Rennfahrer und seinem Advokaten klar gewesen sein, dass sie - nicht nur juristisch - auf reichlich verlorenem Posten stehen. Immerhin wurde Schumacher für diese Abmahnaktion von Netizens mit dem "goldenen Gouda" eine wenig rühmlichen Auszeichnung verliehen. Aber deswegen gleich klein beigeben?

Ohne jeden erkennbaren Anlass beantragte Schumacher gegen die Penco Elektronik GmbH, die als Provider für das angegriffene Rennsportportal fungiert, vor dem Landgericht Stuttgart eine Einstweilige Verfügung. In dieser wurde der Penco GmbH untersagt, unter der Domain "michas-formel1-site.de" weiterhin Werbung für das eigene Unternehmen zu machen, sofern nicht hervorgehoben werde, dass ein "Michael" (Rufname: Micha) für dieses Projekt verantwortlich sei.

Dieser Forderung kam man auch umgehend nach. Einzig Herausgeber Micha Stanka war nicht gerade erbaut: "Ich will doch nur eine Infoseite für Fans der Formel 1 machen und nicht dauernd meinen Namen in der Zeitung lesen", erklärte der Schüler, dessen Existenz Schumachers Anwalt vor Gericht bestritten hatte, einigermaßen genervt.

Die eigentliche Abmahnung hingegen wurde von Schumacher faktisch zurück genommen: mit Anwaltschreiben vom 05.09.2001 ließ er erklären, dass man "ohne Aufgabe von Rechtsstandpunkten, gleichwohl rechtsverbindlich" nicht mehr auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bestehe. Dort war bei Androhung einer Vertragsstrafe von DM 10.500 für jeden Einzelfall verlangt worden, die strittige Domain umgehend freizugeben und es zu unterlassen, unter dieser Domain Werbung für die Penco GmbH zu schalten.

Was offenbar als billige Retourkutsche geplant war, entpuppte sich für Schumacher nun als juristisches Kiesbett. Wie so oft steckte auch hier die Tücke im Detail, genauer in § 93 der Zivilprozeßordnung. Der besagt, dass auf den Kosten eines Rechtsstreits sitzen bleibt, wer einen anderen ohne Anlass vor den Kadi zieht.

Ernst Gierer, Geschäftsführer der Penco GmbH, Patenonkel von Michael Stanka und Mäzän der Rennsportseite, kann sich ein Quäntchen Schadenfreude nicht verkneifen: "Diese Schlappe hat sich Michael Schumacher nun wirklich selbst zuzuschreiben. Und da es keinen Armen trifft, hält sich mein Mitleid in Grenzen", kommentiert er den Ausgang des Verfahrens. Auch sein Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth resümiert emotionslos: "Herr Schumacher hat offenbar auch außerhalb der Rennstrecken eine Affinität zum Kiesbett. Aber da kennt er sich ja auch aus".

Die Justiz beschäftigt der Formel-1-Pilot übrigens auch weiterhin: am 06.11.2001 verhandelt das OLG Hamm zur Frage, wer die Kosten für den Streit um die Domain "schumacher.de" zu tragen hat.