Gericht wirft Ecclestone Bestechung vor

Jene 44 Millionen US-Dollar, die Bernie Ecclestone an Gerhard Gribkowsky überwiesen hat, werden von einem britischen Gericht als Bestechungsgeld deklariert

(Motorsport-Total.com) - Gerichte in München und London untersuchen weiterhin den Verkauf von Formel-1-Anteilen der Bayerischen Landesbank (BayernLB) an CVC Capital Partners im Jahr 2005. Doch während am Landgericht München nur der ehemalige BayernLB-Risikovorstand Gerhard Gribkowsky als Beschuldigter auf der Anklagebank sitzt, richten sich die Untersuchungen des Obersten Gerichtshofs in London auch gegen Formel-1-Geschäftsführer Bernie Ecclestone, seinen Familien-Treuhandfonds Bambino und seinen Anwalt Stephen Mullens.

Titel-Bild zur News: Bernie Ecclestone

Bernie Ecclestone wird von der britischen Justiz Bestechung vorgeworfen

Ecclestone hat bereits zugegeben, Gribkowsky über verschleierte Transaktionen 44 Millionen US-Dollar (umgerechnet knapp 34 Millionen Euro) überwiesen zu haben, wehrt sich aber vehement gegen den Vorwurf, es habe sich dabei um Bestechungsgeld gehandelt. Dieses, so wird vermutet, könnte Ecclestone an seinen früheren deutschen Geschäftspartner überwiesen haben, damit dieser den Verkauf der Formel-1-Anteilen im Interesse von Ecclestone und CVC abwickelt. Ecclestone behauptet allerdings, Gribkowsky habe damit gedroht, Details über das Formel-1-Finanzimperium den britischen Steuerbehörden zu verraten. Deshalb habe er dem BayernLB-Banker das "Schweigegeld" gegeben.

Doch während sich der Formel-1-Geschäftsführer (aus juristisch nachvollziehbaren Gründen) dagegen wehrt, dass diese Zahlung als Bestechungsgeld deklariert wird, hat das Oberste Gericht in London nun entschieden, dass es sich dabei tatsächlich um Bestechungsgeld gehandelt hat. Dies berichtet der britische 'Telegraph' bezugnehmend auf den zuständigen Richter Geoffrey Vos. Ecclestone dementiert aber weiterhin: "Es hat keine Verschwörung gegeben, keinen Betrug, keine Verbindung und kein gesetzeswidriges Verhalten."

¿pbvin|512|4311||0|1pb¿Das britische Gerichtsverfahren dreht sich hauptsächlich um die Frage, ob die BayernLB ihre Formel-1-Anteile aufgrund einer möglichen Bestechung unter Wert verkauft haben könnte. Ins Rollen gebracht hat diese Untersuchung das deutsche Unternehmen Constantin Medien (vormals EM.TV), das als vorheriger Eigentümer an jedem Verkauf der Formel-1-Anteile provisionsbeteiligt war. Sprich: Hätte die BayernLB teurer an CVC verkauft, hätte auch Constantin mehr Geld kassiert.

Bisher deutet aber nichts darauf hin, dass Gribkowsky als Hauptverantwortlicher für die Abwicklung der Verkaufsverhandlungen die Anteile unterbewertet hat. Selbst seine früheren Kollegen bei der BayernLB geben zu, dass niemand mehr geboten hat als CVC. Das deckt sich mit Ecclestones Darstellung.