• 24.09.2019 17:24

  • von Roland Hildebrandt

Volkswagen-Anklage: Konzern reagiert auf den Manipulations-Vorwurf

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig erhebt gegen den aktuellen Volkswagen-Chef Herbert Diess Anklage wegen des Vorwurfs einer Marktmanipulation

(Motorsport-Total.com/Motor1) - Diese Nachricht schlug hohe Wellen: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig erhebt Anklage gegen Volkswagen-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch, den aktuellen Vorstandschef Herbert Diess und den Ex-Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation.

Titel-Bild zur News: Volkswagen-Chef Herbert Diess

Volkswagen-Chef Herbert Diess Zoom

"Den genannten - ehemaligen oder amtierenden - Vorstandsmitgliedern der Volkswagen AG wird vorgeworfen, entgegen der ihnen obliegenden gesetzlichen Pflicht den Kapitalmarkt vorsätzlich zu spät über die aus dem Aufdecken des sogenannten Diesel-Skandals resultierenden erheblichen Zahlungsverpflichtungen des Konzerns in Milliardenhöhe informiert und damit rechtswidrig Einfluss auf den Börsenkurs des Unternehmens genommen zu haben."

In der Veröffentlichung der Staatsanwaltschaft wird auf einen konkreten Motor Bezug genommen:

"Zugrunde liegt dem Strafvorwurf der 'Marktmanipulation' der Wille des Gesetzgebers, Vorstände börsennotierter Unternehmen dazu zu verpflichten, kursrelevante Ereignisse wie zum Beispiel erhebliche finanzielle Risiken unverzüglich nach Bekanntwerden im Rahmen einer sogenannten Ad-hoc-Mitteilung öffentlich bekannt zu machen, damit insbesondere Besitzer von Aktien ihr Kauf- oder Verkaufsverhalten darauf einstellen und Erwartungen oder Risikoeinschätzungen an die aktuelle Lage des Unternehmens anpassen können.

Dieser Verpflichtung aus dem Wertpapierhandelsgesetz sind die Angeschuldigten nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Software-Manipulationen bei den Diesel-Motoren des Typs EA 189 nicht nachgekommen."

Jetzt hat sich der Volkswagen-Konzern selbst zu Wort gemeldet. In einer offiziellen Pressemitteilung werden die Anschuldigungen zurückgewiesen. Dort heißt es: "Die erhobenen Vorwürfe sind nun durch ein unabhängiges Gericht zu prüfen. Volkswagen hat im Vorfeld dieser Entscheidung eng mit der Staatsanwaltschaft kooperiert.

Auch der Aufsichtsrat hat sich intensiv mit dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft befasst und hat Respekt vor deren Arbeit. Dennoch kann das Präsidium aufgrund der seit Herbst 2015 durchgeführten umfangreichen und unabhängigen eigenen Untersuchungen auch aus heutiger Sicht weiterhin keine vorsätzlich unterlassene Information des Kapitalmarkts erkennen.

Neben der Unschuldsvermutung im Allgemeinen sprechen unter anderem auch folgende konkrete Aspekte gegen den Vorwurf einer Marktmanipulation: Die erheblichen Kursverluste der VW-Aktie nach Veröffentlichung der sogenannten 'Notice of Violation' am 18. September 2015 sind darauf zurückzuführen, dass die US-Behörden ihre Vorwürfe während laufender Gespräche mit Volkswagen völlig unerwartet veröffentlicht haben. Der Vorstand der Volkswagen AG konnte diesen Wechsel im Vorgehen der US-Behörden nicht vorhersehen.

Er durfte sich insoweit auch auf die rechtliche Beratung der renommierten US-Kanzlei Kirkland & Ellis verlassen. Auf Grundlage der Beratung durch Kirkland & Ellis war bis zur Veröffentlichung der 'Notice of Violation' davon auszugehen, dass, wie in der Praxis bis dahin üblich, zunächst eine einvernehmliche Lösung mit den US-Behörden erarbeitet und diese dann in einer gemeinsamen Stellungnahme der Öffentlichkeit präsentiert werden würde.

Das Präsidium ist daher der Ansicht, dass der Vorstand der Volkswagen AG nach den vorliegenden Erkenntnissen vor Veröffentlichung der 'Notice of Violation' keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte hatte, die eine sofortige Information des Kapitalmarkts erforderlich gemacht hätten. Aus diesem Grund soll die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstandsvorsitzenden fortgesetzt werden. Der Aufsichtsrat wird morgen zu einer außerordentlichen Sitzung zusammenkommen."

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