• 10.02.2023 17:31

  • von Roland Hildebrandt

Laufender Motor beim Eiskratzen kostet 80 Euro

Die Scheibe des Autos ist zugefroren: Also Motor an, Heizung hochdrehen und warten? Lieber nicht, wie der TÜV Thüringen rät

(Motorsport-Total.com/Motor1) - Aktuell ist es besonders in bergigen Regionen saukalt. Nächtlicher Frost macht das morgendliche Eiskratzen für viele Autofahrer zum Pflichtprogramm. Nicht wenige lassen den Motor währenddessen schon warmlaufen, schließlich kann sich der Innenraum so schon ein wenig erwärmen. Auch längere Standzeiten im Fahrzeug werden gern bei laufendem Motor überbrückt, damit die Heizung weiterlaufen kann.

Titel-Bild zur News:

Gefrorene Windschutzscheibe Frost Zoom

Doch das sollte man nicht nur mit Blick auf seine Nachbarn und die Umwelt besser sein lassen. Achmed Leser vom TÜV Thüringen erklärt, warum diese unnötigen Leerläufe nicht nur der Umwelt schaden und daher auch laut StVO untersagt sind, sondern sich zudem negativ auf den Verbrauch und damit auch auf das Portemonnaie auswirken.

"Ein laufender Verbrennungsmotor verursacht neben Abgasen immer auch Lärm. Zum Schutz der Mitmenschen vor vermeidbaren Belästigungen untersagt die StVO deshalb den unnötigen Betrieb eines Automotors. Mit den beiden Adjektiven 'unnötig' und 'vermeidbar' schließt der Gesetzgeber ausdrücklich auch das Betreiben eines Fahrzeugs im Stand aus.

Dabei ist ganz egal, ob der Motor zum Aufwärmen des Innenraums im Winter oder zum Betrieb der Klimaanlage im Sommer genutzt wird. Wer das Verbot ignoriert, riskiert eine hohe Geldbuße: Seit der Aktualisierung des Bußgeldkatalogs im November 2021 werden für einen solchen Verstoß 80 Euro fällig", so Leser.

Das Freikratzen der Scheibe bei laufendem Motor ist allerdings auch aus technischen Erwägungen heraus wenig sinnvoll, meint Fahrzeugexperte Leser: "Bis ein Verbrennungsmotor die optimale Betriebstemperatur erreicht hat, vergehen gut und gerne 20 Minuten. Im Fahrbetrieb wird er schneller warm, daher ist es besser, nach dem Motorstart sofort loszufahren und gerade im Winter motorschonend frühzeitig zu schalten und hohe Drehzahlen zu vermeiden. Für ein schnelleres Wärmegefühl als die Heizung können außerdem die Sitzheizung und andere elektrisch beheizte Oberflächen sorgen."

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Neben dem saftigen Bußgeld wirkt sich der im Stand laufende Motor auch negativ aufs Portemonnaie aus: Ein kalter Motor verbraucht im Stand je nach Hubraum und Bauart etwa zwei Liter Kraftstoff pro Stunde. Ein fünfminütiges Freikratzen bei laufendem Motor kostet bei den heutigen Benzinpreisen so etwa 30 Cent. Damit könnte man auch eine Fahrstrecke von circa drei Kilometern zurücklegen.

Was sich negativ auf den Verbrauch eines Verbrenners auswirkt, schadet auch eins zu eins der Umwelt. Die fünfminütige Aufwärmphase sorgt sowohl bei Benzinern als auch bei Dieseln für mehrere hundert Gramm vermeidbaren CO2-Ausstoß. Tipp: Einige Autohersteller bieten als Extra Windschutzscheiben mit Heizfäden an, die recht schnell den Frost beseitigen.

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