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  • 26.07.2020 09:15

  • von Stefan Leichsenring

Aus PSA und FCA wird "Stellantis": Neuer Konzernname ab 2021

Aus PSA und FCA wird ab 2021 der neue Konzern "Stellantis" gebildet., das gaben die beiden Fusionspartner nun bekannt - Jetzt fehlt noch ein Logo

(Motorsport-Total.com/Motor1) - Aus Daimler und Chrysler wurde einst DaimlerChrysler, aber manchmal läuft es bei einer Fusion unter Gleichen auch anders. So wird aus PSA (Peugeot SA) und Fiat Chrysler Automobiles (FCA) künftig Stellantis. Das gaben die Partner der 50:50-Fusion am heutigen Donnerstag bekannt.

Titel-Bild zur News: Stellantis

Stellantis Zoom

Der neue Firmenname geht auf das lateinische Verb "stellare" zurück, was "mit Sternen bedecken" bedeutet. Der lateinische Ursprung "würdigt die reiche Geschichte seiner Gründungsunternehmen", so die Pressemitteilung der Partner. Möglicherweise ist sie auch ein Hinweis auf die romanische (von der lateinisch-römischen Kultur geprägte) Herkunft aus Italien und Frankreich. Der Bezug zur Astronomie soll den "Geist des Optimismus" versprühen.

Der Prozess zur Festlegung des neuen Namens begann schon kurz nach dem Abschluss "Kombinationsvertrags" vom 18. Dezember 2019 zur Fusion der beiden Konzerne, so die Pressemitteilung. Dabei stützten sich die Konzernleitungen auf den französischen Werbedienstleister Publicis Group.

Offenbar wurde dabei auch klar, dass ein einfaches Hintereinanderhängen der bisherigen Konzernbezeichnungen (also PSA-FCA oder FCA-PSA) nicht nur schlecht klingen würde, sondern vielleicht auch den vorne stehenden Partner bevorzugen könnte. Auch aus diesen Gründen entschied man sich wohl auch gegen die einfache Lösung von DaimlerChrysler. 

Im nächsten Schritt will Stellantis ein Logo enthüllen. Beides, Name und Logo, sollen aber ausschließlich den Konzern bezeichnen. Namen und Logos der Marken (wie Peugeot, Citroen, Fiat etc.) bleiben unverändert.

Der Abschluss der Fusion soll im ersten Quartal 2021 erfolgen. Zuvor müssen aber noch die Aktionäre beider Konzerne zustimmen und die Behörden müssen die Erfüllung der kartellrechtlichen und sonstigen regulatorischen Anforderungen bestätigen.

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