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Abgasplakette war gestern
Ab Januar 2010 braucht niemand mehr die bis jetzt Pflicht gewesene AU(Abgas)-Plakette
(Motorsport-Total.com/Auto-Reporter) - Die Abgasuntersuchung (AU) von Fahrzeugen wird ab 1. Januar 2010 als "Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems" fester Bestandteil für alle abgasuntersuchungspflichtigen Fahrzeuge und in die Hauptuntersuchung (HU) integriert.

© auto-reporter.net
Nur wenn das Fahrzeug auch die Untersuchung der Abgase besteht, erhält es künftig die HU-Plakette auf dem Kennzeichen. Die alte sechseckige AU-Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfällt.#w1#
Die neue Untersuchung als Bestandteil der HU führen - wie bisher - die anerkannten Überwachungsorganisationen durch. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin.
Im Rahmen der Hauptuntersuchung nimmt der Prüfingenieur die Untersuchung der Abgase vor. Einzige Ausnahme: ihm wird der Prüfnachweis einer anerkannten AU-Werkstatt vorgelegt. Die Untersuchung der Abgase darf jedoch maximal einen Monat vor dem auf der HU-Plakette angegebenen Monat durchgeführt worden sein.
Eine Aufbewahrungspflicht für den neuen Prüfnachweis der Abgase besteht für den Fahrzeughalter nicht. Die GTÜ empfiehlt jedoch, die Bescheinigung zusammen mit dem HU-Bericht bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufzubewahren.

