• 24.08.2015 14:20

  • von Ian Parkes (Haymarket)

FIA präzisiert Regeln zur Einschränkung des Funkverkehrs

Mit einer neuen Liste von ab der Saison 2016 in der Formel 1 verbotenen und erlaubten Funksprüchen will die FIA Klarheit schaffen

(Motorsport-Total.com) - Die FIA hat die Regelungen zu Einschränkungen des Funkverkehrs zwischen Box und Fahrer in der Formel 1 präzisiert. In der vergangenen Woche hatte der Automobil-Weltverband den Teams eine Liste mit 31 ab der Saison 2016 weiterhin erlaubten Funksprüchen übermittelt. Nachdem jedoch einige Punkte nach Ansicht der Teams zweideutig waren, sah sich die FIA am Sonntag im Vorfeld des Belgien-Grand-Prix gezwungen, eine neue Liste zu veröffentlichen.

Titel-Bild zur News: Boxenfunk

Ab 2016 wird klar reglementiert, worüber am Boxenfunk gesprochen werden darf Zoom

Diese enthält nun unter anderem präzisere Details dazu, wann bestimmte Meldungen übermittelt werden dürfen und wann nicht. Die folgende Liste enthält nun Meldungen die gemäß Artikel 20.1 des Sportlichen Reglements, der vorschreibt, dass "der Fahrer das Auto selbständig und ohne Hilfe fahren muss" erlaubt beziehungsweise nicht erlaubt sind.

Meldungen, die auf der Rennstrecke, in der Boxeneinfahrt und -ausfahrt sowie während einer Besichtigungsrunde übermittelt werden. Als Besichtigungsrunde wird dabei der Zeitraum zwischen dem Verlassen und der Rückkehr in die Boxengasse beziehungsweise dem Erreichen der Startposition angesehen.

1. Man darf den Fahrer vor einem kritischen Problem am Auto wie einem Plattfuß oder einer Beschädigung warnen.
2. Man darf den Fahrer vor einem Problem an einem Fahrzeug eines Konkurrenten warnen.
3. Man darf den Fahrer auffordern, die Box aufzusuchen, um eine Reparatur durchzuführen oder das Auto zurückzuziehen.
4. Man darf Informationen der Rennleitung oder der Streckenposten übermitteln (gelbe Flaggen, rote Flaggen, Startabbruch oder ähnliches).
5. Man darf den Fahrer über Feuchtigkeit, Öl oder Trümmer in bestimmten Kurven der Strecke informieren.
6. Man darf den Fahrer darauf hinweisen, dass er die maximale Rundenzeit einhalten soll, wenn sich durch eine Überschreitung eine Gefahr ergeben sollte.
7. Man darf dem Fahrer nicht sagen, dass er durch die Boxengasse fahren soll.
8. Man darf dem Fahrer nicht sagen, dass er sich ans Ende des Starterfeldes zurückfallen lassen soll.
9. Man darf mit dem Fahrer nicht über die Balance des Autos diskutieren.
10. Man darf dem Fahrer nicht sagen, dass er das Auto ausschalten soll.
11. Man darf mit dem Fahrer nicht die Funktion des Funks überprüfen.

Während sich das Auto in der Boxengasse befindet oder zwischen zwei Besichtigungsrunden dürfen die Teams uneingeschränkt mit dem Fahrer sprechen. Zur besseren Klarheit sind die folgenden Meldungen erlaubt:


Fotostrecke: GP Belgien, Highlights 2015

1. Man darf dem Fahrer Anweisungen für die nächste Runde geben.
2. Man darf den Fahrer darf erinnern, dass er am Ende der Boxengasse einen Start üben soll.
3. Man darf mit dem Fahrer über die Balance des Autos diskutieren.
4. Man darf dem Fahrer sagen, dass er sich ans Ende des Starterfeldes zurückfallen lassen soll.
5. Man darf mit dem Fahrer eine einfache Funktionsprüfung des Funks durchführen (zum Beispiel durch Ansagen wie "Radio check" oder "Verstehe dich laut und klar").
6. Man darf den Fahrer anweisen, in die Boxengasse zurückzukommen.
7. Man darf den Fahrer auf Sicherheitsbedenken in der Boxengasse hinweisen, zum Beispiel wenn sich vor der Box Gäste befinden. Diese Meldung (und nur diese) darf auch während der Boxeneinfahrt übermittelt werden.

Bis eine Minute vor dem Start der Aufwärmrunde dürfen die Teams in der Startaufstellung oder der Boxengasse uneingeschränkt mit dem Fahrer sprechen. Nach dem Eine-Minute-Signal bis zum Rennstart dürfen die Teams den Fahrer ausschließlich über ein kritisches Problem des Autos wie einem Plattfuß oder einer Beschädigung oder vor einem Problem mit einem Fahrzeug eines Konkurrenten warnen.