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Warum Renault in Valencia fahren darf
Kein böser Wille vermutet: Das Internationale Berufungsgericht der FIA hat seine Urteilsbegründung im Fall Renault bekannt gegeben
(Motorsport-Total.com) - Die Starterlaubnis für Renault beim Grand Prix von Europa am kommenden Wochenende sorgte in Valencia für ein Aufatmen, denn ein Rennen in Spanien ohne Lokalmatador Fernando Alonso wäre nach dem geplatzten Comeback von Michael Schumacher eine mittlere Katastrophe gewesen. Doch die Strafe wurde vom Weltverband mit Fingerspitzengefühl von einer Sperre in eine Verwarnung samt 50.000-US-Dollar-Geldbuße umgewandelt.

© xpb.cc
Das Berufungsgericht hat die Entscheidung der Kommissare revidiert
Anstoß der Affäre war die Szene am Hungaroring, als Alonso nach seinem Boxenstopp vom Renault-Team freie Fahrt erteilt wurde, obwohl sein rechtes Vorderrad nicht gesichert war. Die FIA-Rennkommissare unterstellten der Crew in ihrer erstinstanzlichen Urteilsbegründung, man habe Alonso trotz dieser Situation wissentlich aus der Box fahren lassen und den Fahrer auch wissentlich nicht darüber informiert.#w1#
Genau daran störte sich das letztinstanzliche Internationale Berufungsgericht der FIA (ICA), das den Vorwurf der Kommissare, Renault habe eine Notsituation trotz besseren Wissens falsch gehandhabt, entkräftete. Die Berufungsrichter Edwin Glasgow, Dieter Rosskopf aus Deutschland, Harry Duijm und Thierry Julliard empfanden stattdessen die Aussagen der Mechaniker Gavin Morgan und Andy Band als glaubwürdig, man habe nicht in bösem Willen gehandelt.
Renault bekannte sich schuldig, das Auto in einem unsicheren Zustand auf die Strecke geschickt zu haben, betonte aber, dies sei nicht absichtlich geschehen, schließlich habe man daraus keinen Vorteil ziehen können. Außerdem präsentierten die Renault-Anwälte eine ganze Reihe von vergleichbaren Zwischenfällen, bei denen keine Sanktionen ausgesprochen wurden. Daher wäre eine Sperre für einen Grand Prix wohl unverhältnismäßig gewesen.
Nicht anerkannt wurde übrigens das im Vorfeld eingereichte Verteidigungsschreiben des spanischen Automobilverbandes RFEA für den spanischen Lizenznehmer Alonso, sehr wohl hingegen unterstützende Briefe der Teams Red Bull, McLaren-Mercedes, Ferrari und Toyota. Diese waren laut Urteilsbegründung zwar nicht für die Strafmilderung ausschlaggebend, haben die Richter aber in ihrer Meinung bestärkt.

