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Staatsanwaltschaft München: Ermittlungen gehen weiter

Während die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München im Fall Gribkowsky/Ecclestone andauern, prüft die BayernLB Schadenersatzansprüche

(Motorsport-Total.com) - Seit Bernie Ecclestone im Juli nicht persönlich zum Grand Prix von Deutschland in Hockenheim erschienen ist - offiziell, um seine Tochter Tamara in London über Liebeskummer hinwegzutrösten -, ist es relativ still geworden um die Ermittlungen der Münchner Staatsanwälte im Fall Gerhard Gribkowsky, in dem der Formel-1-Geschäftsführer ebenfalls als Beschuldigter geführt wird.

Titel-Bild zur News: Bernie Ecclestone

Die Staatsanwaltschaft München hat Bernie Ecclestone weiter im Visier Zoom

Nun prüft die Bayerische Landesbank (BayernLB) offenbar Schadenersatzansprüche gegen Ecclestone. "Wir haben entsprechende Akteneinsicht beantragt", bestätigt ein Sprecher der Bank gegenüber der 'dpa' und bestätigt damit Informationen der 'Süddeutschen Zeitung'. Zuvor hatte der inzwischen verurteilte Ex-BayernLB-Risikovorstand gestanden, Ecclestone im Zuge des Formel-1-Verkaufs an CVC Capital Partners eine Provision zugestanden zu haben. Diese ist dann an Gribkowsky als Privatperson zurückgeflossen.

Die genauen Umstände sind immer noch nicht geklärt, weil die Versionen von Gribkowsky und Ecclestone nicht übereinstimmen. Während das Geständnis des in Haft sitzenden Managers suggeriert, dass Ecclestone versucht haben könnte, ihn zu bestechen, um für CVC einen günstigeren Kaufpreis für die Formel-1-Anteile der BayernLB zu erreichen, behauptet Ecclestone, er habe sich von Gribkowsky unter Druck gesetzt gefühlt. Dieser soll nämlich damit gedroht haben, Details über Ecclestones Vermögensgeflecht an die britischen Steuerbehörden zu verraten.

Doch der Schein, dass die Ermittlungen in Deutschland eingeschlafen sind, scheint zu trügen: "Wir können derzeit nur angeben, dass die Ermittlungen andauern", lässt Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft München I, auf Anfrage von 'Motorsport-Total.com' ausrichten. "Aufgrund des anhaltenden Medieninteresses werden wir sicherlich in geeigneter Form die Öffentlichkeit dann unterrichten, wenn eine wesentliche Änderung im Verfahren eintritt, soweit dadurch nicht das weitere Vorgehen beeinträchtigt wird."