Red-Bull-Ring: Verfassungsgericht weist Beschwerde ab

(Motorsport-Total.com) - Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Beschwerden von Anwohnern gegen die Genehmigung des Formel-1-Rennens auf dem Red-Bull-Ring abgewiesen. Nachdem das Rennen über das Veranstaltungsgesetz genehmigt worden war, wodurch unter anderem die maximale Zuschauerzahl von 25.000 auf 40.000 pro Tag erhöht wurde und Mitspracherechte der Anwohner eingeschränkt wurden, waren einige von ihnen juristisch dagegen vorgegangen.

"Wir nehmen das zur Kenntnis. Es handelt sich um keine Entscheidung, wir haben nicht verloren. Der VfGH stellt sich auf den Standpunkt, dass es kein verfassungsrechtliches Problem ist, wenn die Parteinstellung nicht gegeben ist", wird Anrainer-Ombudsmann Karl Arbesser von der Nachrichtenagentur 'APA' zitiert. Laut Arbesser werden nun darüber beraten, ob ein Antrag auf Abtretung des Verfahrens an den Verwaltungsgerichtshof gestellt werden soll.