• 23.02.2009 12:24

  • von Roman Wittemeier

(Motorsport-Total.com) - Max Mosley führt seinen juristischen Kampf um einen besseren Schutz der Privatsphäre weiter. Der FIA-Präsident hatte bereits wenige Wochen nach der Sexaffäre, die durch die Zeitung 'News of the World' veröffentlicht worden war, erfolgreich geklagt. Das Gericht sprach dem Briten rund 68.000 Euro Schadensersatz zu, die Zeitung musste außerdem die Verfahrenskosten in Höhe von über 500.000 Euro tragen.

Doch Mosley will eine grundlegende Neuregelung erreichen. Sollten Medienveröffentlichungen die Privatsphäre von Personen betreffen, so solle vorab eine gerichtliche Genehmigung eingeholt werden müssen. "Sobald ein Thema erst einmal in der Öffentlichkeit bekannt ist, kann man es nicht mehr rückgängig machen", kritisierte Mosley in der Zeitung 'Scotsman'. Ein Richter solle vor dem Erscheinen eines Artikels prüfen, ob der Inhalt überhaupt von öffentlichem Interesse sei.

Der FIA-Präsident beruft sich bei seinen Forderungen nach einer Anpassung des britischen Medienrechts auf die EU-Gesetze. Beim europäischen Gerichtshof in Strasburg sollen die Verantwortlichen nun klären, wie man die Artikel 8 (Schutz der Privatsphäre) und Artikel 10 (Recht auf freie Meinungsäußerung) in der Presse in einen verantwortbaren Einklang bringen kann.