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McLaren: 2007er-Strafe muss nicht versteuert werden

Zwölf Millionen Euro gespart: McLaren darf die Spionagestrafe von 2007 von der Steuer absetzen, das Finanzamt kann dagegen aber noch in Berufung gehen

(Motorsport-Total.com) - McLaren hat laut Informationen von 'Autosport' ein Berufungsverfahren gewonnen, wonach es für die 2007 ausgesprochene Strafe im Spionageskandal gegen Ferrari keine Körperschaftssteuer bezahlen muss. Das Team konnte erfolgreich argumentieren, dass die Strafe in direktem Zusammenhang mit seinem Gewerbe steht, was das britische Finanzamt zuvor angezweifelt hatte.

Titel-Bild zur News: Martin Whitmarsh (Teamchef, McLaren)

Martin Whitmarsh hofft, dass das Urteil des Berufungsgerichts aufrecht bleibt Zoom

Eine Absetzung der Körperschaftssteuer ist nur für gewerbliche Ausgaben möglich. Das Finanzamt vertritt die Ansicht, dass die damalige Strafe in der Höhe von insgesamt 100 Millionen US-Dollar auf Industriespionage zurückzuführen sei, und Industriespionage stehe in keinem Zusammenhang mit dem gewerblichen Tätigkeitsfeld des McLaren-Teams. McLaren wiederum konnte überzeugend darlegen, dass die Geldstrafe vertraglichen Vereinbarungen mit der Formel 1 zugrunde lag. Dem Finanzamt steht allerdings die Möglichkeit frei, das Urteil anzufechten.

Statt 100 Millionen Dollar musste McLaren übrigens nur 32,3 Millionen Britische Pfund Strafe (umgerechnet 40,2 Millionen Euro) an die FIA überweisen. Der Rest wurde durch eine Streichung der Preisgelder aus jenem Jahr beglichen. McLaren schrieb 2007 aus diesem Grund einen Verlust von 35 Millionen Pfund. 2008 erwirtschaftete das Team wieder fünf Millionen Gewinn, 2009 konnte dieser sogar auf 50 Millionen verzehnfacht werden.

Der Körperschaftssteuersatz lag 2007 bei 30 Prozent. Das entspricht für McLaren einer Ersparnis von 9,7 Millionen Pfund oder umgerechnet zwölf Millionen Euro.