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Gerichtsurteil zeigt: Mercedes hätte Berufung in Abu Dhabi 2021 verloren
Lewis Hamilton hätte den WM-Titel gegen Max Verstappen auch bei einem Einspruch von Mercedes in Abu Dhabi 2021 nicht bekommen, wie ein FIA-Urteil jetzt zeigt
(Motorsport-Total.com) - Eine obskure Gerichtsentscheidung in Bezug auf ein GT-Rennen hat gezeigt, dass das Formel-1-Team von Mercedes jede Berufung gegen die Kontroverse um das Safety-Car beim Grand Prix von Abu Dhabi 2021 verloren hätte.
© Motorsport Images
Max Verstappen überholte Lewis Hamilton in der letzten Runde Zoom
Nach einem ähnlichen umstrittenen Einsatz des Safety-Cars bei einem Rennen der International GT Open in Spielberg im September erklärte das Internationale Berufungsgericht der FIA, dass es falsch wäre, das Endergebnis wegen eines Fehlers der Rennleitung zu annullieren.
Der Fall zeigt die Art von Überlegungen, die das ICA ("International Court of Appeal") angestellt hätte, wenn Mercedes nach dem Rennen in Abu Dhabi Berufung eingelegt hätte.
Beim Saisonfinale 2021 hatte sich Formel-1-Rennleiter Michael Masi nach einer Safety-Car-Phase nicht an die festgelegten Protokolle gehalten, als er das nach einem Unfall von Williams-Pilot Nicholas Latifi neutralisierte Rennen eine Runde vor Schluss wieder freigab.
Max Verstappen war zuvor an die Box gekommen und hatte sich frische Reifen geholt, mit denen er WM-Rivale Lewis Hamilton in der letzten Runde noch überholen und den Titel gewinnen konnte.
Nach dem Rennen legte Mercedes zwei Proteste ein. Der erste lautete, dass Verstappen Hamilton hinter dem Safety-Car überholt hatte, der zweite, dass Masi sich nicht an die Regeln gehalten hatte, da nicht alle nicht überrundeten Autos die Erlaubnis erhalten hatten, sich zu zurückzurunden. Nach langwierigen Beratungen wurden beide Proteste abgewiesen.
Mercedes legte daraufhin Berufung ein und hatte 96 Stunden Zeit, um eine endgültige Entscheidung zu treffen. Diese Zeitspanne reichte bis zur FIA-Preisverleihung, bei der Verstappen die Weltmeisterschaftstrophäe überreicht werden sollte. Am Ende entschied sich Mercedes, die Berufung nicht weiter zu verfolgen.
GT-Rennen in Spielberg mit ähnlichem Fall
Der GT-Fall in Österreich betraf ebenfalls das Safety-Car, obwohl er sich etwas anders abspielte.
Nach einer Gelbphase erfolgte der Neustart in der falschen Reihenfolge, und nach der karierten Flagge reichte das Team Motopark einen Protest ein, um das Ergebnis zu ändern oder zu annullieren. Dieser Protest wurde, wie schon in Abu Dhabi, von der Rennleitung abgelehnt.
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Das Team legte daraufhin Berufung ein, die anschließend vom Gericht des spanischen Verbandes verhandelt wurde. Die Richter vertraten eine andere Auffassung als die Rennleitung und annullierten das Ergebnis fast einen Monat nach der Veranstaltung.
Daraufhin legte ein anderes Team, Optimum Motorsport, gegen diese Entscheidung Berufung beim Internationalen Berufungsgerichts ein. Die Angelegenheit wurde Anfang letzten Monats verhandelt, und das vollständige Ergebnis und die Begründung wurden diese Woche bekannt gegeben.
Berufungsgericht kippt Urteil
Im Wesentlichen bestätigte das ICA das ursprüngliche Urteil der Kommissare und hob die Entscheidung des spanischen Gerichts auf. Das Ergebnis des Rennens wurde in der am Sonntagabend verkündeten Form wiederhergestellt.
Das ICA stellte fest, dass der "Rennleiter einen Verstoß gegen das Reglement begangen hat", erklärte aber in einer ausführlichen Erklärung, in der es sich auf frühere Fälle und alle geltenden Vorschriften bezog, dass "das Gericht daher entscheidet, dass weder die Kommissare noch die NCA [das nationale spanische Gericht] die Befugnis hatten, das Rennen zu streichen".
Das ICA wies darauf hin, dass das Reglement die Möglichkeit vorsieht, ein Rennergebnis zu ändern oder zu annullieren, betonte aber auch, dass eine solche Befugnis nur unter sehr restriktiven Umständen ausgeübt werden dürfe, und fügte hinzu, dass der Grundsatz der "sportlichen Fairness", der in Artikel 1.1.1 des [Internationalen Sport-]Kodex verankert ist, der diesen Grundsatz als "grundlegend" bezeichnet, bei der Entscheidung des Gerichts im Mittelpunkt stehen müsse.
Bezeichnenderweise fügte das ICA hinzu, dass sie, "wenn sie von ihrer spezifischen Befugnis Gebrauch macht, die Wertung nach dem vom Rennleiter begangenen Verstoß aufzuheben oder zu ändern, versuchen würde, eine ungerechte Situation zu korrigieren, indem sie eine andere ungerechte Situation schafft".
Das ICA kam zu dem Schluss, dass "auf der Grundlage der Interessenabwägung das Gericht daher entscheidet, dass es die Klassifizierung des Rennens wiederherstellen muss und nicht von seiner besonderen Befugnis Gebrauch machen darf, die Klassifizierung aufzuheben oder zu ändern".
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