• 10.12.2002 09:48

EM.TV erwirkt einstweilige Verfügung gegen F1-Banken

SLEC-Anteilseigner EM.TV hat eine einstweilige Verfügung gegen die "Formel-1-Banken" erwirkt

(Motorsport-Total.com) - Vor einem Gericht in Jersey hat EM.TV am Montag eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es der Bayerischen Landesbank (in ihrer Funktion als Treuhänder für die Formel-1-Banken, bestehend aus der Bayerischen Landesbank selbst, JP Morgan und Lehman Brothers) untersagt, ihr behauptetes Pfandrecht an dem indirekt von EM.TV gehaltenen 16,7%-igen Anteil an SLEC, der Obergesellschaft der Formel-1-Gruppe, zu verwerten. Damit sind die Formel-1-Banken daran gehindert, ihr behauptetes Pfandrecht zu verwerten, bis das Gericht in Jersey eine Entscheidung über die Frage der von EM.TV eingewandten Unwirksamkeit des Pfandrechts in dem im letzten Monat von EM.TV anhängig gemachten Hauptsacheverfahren getroffen hat.

Titel-Bild zur News:

Die EM.TV Merchandising AG hatte in den vergangenen Monaten in intensiven Gesprächen mit den so genannten Formel-1-Banken versucht, eine einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten zu erreichen, die den Wert der Rennsportserie sichert und bei der EM.TV einen Gegenwert für ihre Formel-1-Beteiligung erhält. Diese Gespräche konnten zu keinem positiven Ergebnis geführt werden. EM.TV hält über eine 22,3-Beteiligung an der Zwischengesellschaft Speed Investments durchgerechnet 16,7 Prozent an der Formel 1-Obergesellschaft SLEC Holdings.

Die Formel-1-Banken haben EM.TV in zwei Schreiben förmlich mitgeteilt, dass die zur KirchBeteiligungs GmbH gehörende Formel-1-Beteiligungs GmbH (FEB), über die das Insolvenzverfahren eröffnet ist, mit ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Banken in Verzug geraten sei und EM.TV zur Erfüllung der von ihr gewährten Garantie, beschränkt auf EM.TV?s Anteile an Speed, aufgefordert. Ferner wurde EM.TV davon in Kenntnis gesetzt, dass die Voraussetzungen für die Verwertung des Pfandrechts eingetreten seien. Die Mitteilungen sind im Wesentlichen vorbereitende Maßnahmen für die Vollstreckung eines Pfandrechts an der Formel-1-Beteiligung von EM.TV, mit dem die Ansprüche der Banken gegen die FEB besichert werden sollten.

EM.TV war nach eingehender juristischer Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Verpfändung nicht wirksam ist. Deshalb setzte sich das Unternehmen gegen eine Vollstreckung, aus welchem Rechtsgrund auch immer, juristisch zur Wehr. Durch dieses Vorgehen erhält sich EM.TV auch alle Rückgriffsansprüche gegen die FEB und die Kirch Beteiligungs GmbH.

Das damalige Management von EM.TV hatte im Jahre 2001 zur Abwehr einer existenzbedrohlichen Unternehmenssituation ihre Beteiligung an der Formel-1-Gruppe in mehreren Schritten an die KirchGruppe veräußert, die den Erwerb durch Kredite der Formel-1-Banken finanzierte. Seinerzeit verblieb ein Restanteil von 22,3 Prozent an der Speed Investments beim Unternehmen. Dieser Restanteil war jedoch von Anfang an immer mit dem Risiko behaftet, als Sicherheit für die Kreditverpflichtungen der KirchGruppe zu dienen. Durch die im Juni 2002 beantragte Insolvenz der KirchBeteiligungs GmbH ist dieses Risiko akut geworden und stellt das Unternehmen so, als habe es Anfang 2001 gleich alle Anteile auf die KirchGruppe übertragen.

Der Vorstand ermittelt derzeit zusammen mit den Wirtschaftsprüfern mögliche Auswirkungen der förmlichen Mitteilungen auf den Wertansatz der Formel-1-Beteiligung in der EM.TV-Bilanz (204 Mio. Euro übereinstimmend in AG und Konzern). Die Vollabschreibung der Beteiligung kann nicht ausgeschlossen werden.

Das ausgewiesene Eigenkapital der AG lag per 30. September 2002 bei 485 Mio. Euro. Selbst im Fall der Vollabschreibung des Formel-1-Buchwerts läge das Eigenkapital somit immer noch erheblich über dem Grundkapital (145,9 Mio. Euro). Bereits im April hatte EM.TV in einer Pressemitteilung dargelegt, dass die möglichen Auswirkungen des Zusammenbruchs der KirchGruppe selbst bei einer Worst-Case-Betrachtung von EM.TV bilanziell verkraftet werden könnten. Die Liquiditätssituation des Unternehmens wird von diesem Vorgang nicht berührt.

Der Vorstand betont ausdrücklich, dass es sich nicht um einen Zahlungsverzug der EM.TV handelt, sondern um denjenigen der FEB: EM.TV?s Verbindlichkeiten bleiben daher trotz bestehender cross default-Regelungen davon unberührt.

Werner E. Klatten, Vorstandsvorsitzender von EM.TV: "Wir bedauern außerordentlich das Vorgehen der Banken. EM.TV hat in den vergangenen Monaten ? nicht zuletzt auch im Interesse der Formel 1 selbst - intensiv an einer einvernehmlichen Zukunftslösung für die Rennsportserie gearbeitet, um eine juristische Auseinandersetzung zu verhindern. Leider haben sich nicht alle betroffenen Banken als kooperativ erwiesen. EM.TV wird nun alle nötigen juristischen Schritte einleiten, um die Rechte als Gesellschafter der Formel 1 zu sichern und weiterhin wahrzunehmen zu können. Die Tür zu einer einvernehmlichen Lösung ist damit nicht zugeschlagen."