Bridgestone: Größere Unterschiede zwischen den Mischungen

Bridgestone hat die Mischungen für die nächsten Rennen verlautbart - Erstmals größere Schritte zwischen den beiden Reifenspezifikationen

(Motorsport-Total.com) - Bridgestone hat mit den Reifenmischungen in Montréal ungewollt zu einem unterhaltsamen Rennen beigetragen. Nun gab der japanische Hersteller die Konfigurationen für die fünf Rennen zwischen Hockenheim und Singapur bekannt. Dabei setzt Bridgestone die Erkenntnisse aus Kanada um und geht künftig aggressiver mit der Reifenwahl um. Das soll den Teams mehr Kopfzerbrechen bereiten und durch unterschiedliche Taktiken für spannende Rennen mit vielen Überholmanövern sorgen.

Titel-Bild zur News: Bridgestone-Reifen

Bridgestone will in den verbleibenden Rennen Spannung erzeugen

Auf dem Hockenheimring kommen die Mischungen superweich und hart zum Einsatz. Damit liegen erstmals zwei Reifensorten zwischen den gewählten Mischungen. Der Unterschied in der Leistung und der Haltbarkeit soll dementsprechend hoch sein. "Die Streckencharakteristik erlaubt es uns, dass wir die weichste Mischung aus unserem Sortiment mitbringen können", erklärt Entwicklungsleiter Hirohide Hamashima.#w1#

"Das wird uns viele Daten liefern. Außerdem ist es für interessant, denn viele Leute haben einen größeren Unterschied zwischen den beiden Reifensorten gefordert. Der Hungaroring erfordert weiche Mischungen, denn es ist dort immer eine Suche nach maximaler Haftung", so Hamashima. Deshalb setzt Bridgestone in Ungarn auf die superweichen und harten Reifen.

Danach folgen die beiden schnellen Strecken in Spa Francorchamps und Monza. Bei beiden Rennen kommen die Spezifikationen Weich und Hart zum Einsatz. "Man braucht dort aufgrund der heißen Dauerbelastung härtere Mischungen. In den Straßen von Singapur sind hingegen weichere Reifen gefragt." Deshalb setzen die Japaner beim Flutlichtrennen auf die superweichen und mittleren Pneus. Wie die Verteilung bei den letzten vier Rennen der Bridgestone-Ära aussehen wird, wurde noch nicht verlautbart.