• 11.12.2009 14:43

"K.O.-Schlag": Gericht erklärt Umweltzone für rechtmäßig

(Motorsport-Total.com/Auto-Reporter) - Obwohl eindeutig bewiesen wurde, dass Umweltzonen sinnlos sind, hat das Verwaltungsgericht Berlin die Umweltzone in der Hauptstadt für rechtmäßig erklärt. Für den ADAC, der in diesem Verfahren die Klage von elf Mitgliedern unterstützte, ist diese Entscheidung mehr als unverständlich. Für viele Tausend Autofahrer sei dieser Richterspruch ein "K.O-Schlag".

Für ADAC-Vizepräsident Ulrich Klaus Becker ist dieses Urteil der Berliner Richter unverständlich, denn das dem Klub vorliegende Gutachten der Uni Cottbus besagt, dass die Berliner Luft durch die Einführung von Fahrverboten "keinen Deut besser geworden" sei. "Schade, dass sich das Gericht offensichtlich nur an früheren Urteilen orientiert hat." Für mehr als 90.000 Autofahrer dürfte sich in Berlin die Situation massiv verschlechtern, wenn für sie nach der Verschärfung der Umweltzonen-Auflagen Anfang 2010 die City tabu bleibt.

Nachweislich tragen Pkws nur zu einem geringen Teil zur Feinstaubbelastung bei. Der Großteil der Feinstaubpartikel in der Luft wird über Industrie und Kraftwerke eingetragen. Solche Verursacher müssen nach Beckers Ansicht entsprechend stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. Die auferlegten Fahrverbote für die betroffenen Fahrzeuge bedeuteten dagegen einen unverhältnismäßig starken Eingriff in die Mobilität. Angesichts der geringen Wirksamkeit sei das nicht angemessen, kritisiert der ADAC-Vize.

Wollte man tatsächlich wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität ergreifen, empfiehlt der Klub primär, für fließenden Verkehr zu sorgen. Im Vergleich zum Stopp-and-Go-Verkehr verringern sich die Feinstaubemissionen bei rollendem Verkehr um 25 Prozent. Der Stickoxidausstoß reduziert sich sogar um die Hälfte. Darüber hinaus würde eine gezielte Förderung der Abgasnorm Euro-6 die rasche Einführung sauberer Technologie vorantreiben. Damit wäre nicht nur Städten mit Umweltzonen geholfen, sondern ganz Deutschland.