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  • 28.12.2009 20:25

Autofahrer holt Blinden-Parkausweis persönlich ab

(Motorsport-Total.com/Auto-Reporter) - Wenn es dem Esel zu wohl ist, geht er aufs Eis tanzen: Nach Abholung der für sich beantragten "Blinden"-Parkberechtigung stieg ein Mann in sein vor der Behörde parkendes Auto und brauste damit davon - zum Erstaunen der ihn dabei beobachtenden und ihren eigen Augen nicht mehr trauen wollenden Sachbearbeiterin. Was das Verwaltungsgericht Stuttgart veranlasste, den Hochstapler zur Rückgabe seines Spezial-Parkausweises und zur Rückzahlung der ihm gewährten monatlichen Landesblindenhilfe in einer Gesamthöhe von 2.045,15 Euro zu verurteilen (Az. 12 K 1614/09).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, steht einem Blinden, der wegen seines Handicaps nicht selber Auto fährt, ein Extra-Parkausweis für die ihn chauffierenden Begleitpersonen zu. Aber nur, wenn seine Sehkraft tatsächlich derart schwächelt, dass er sich auf Dauer nicht mehr ans Steuer setzen kann.

Wie die Stuttgarter Richter herausfanden, hatte in diesem Fall zwar das zuständige Versorgungsamt für Schwerbehinderte dem Mann das Merkzeichen "Bl" für blind bzw. hochgradig sehbehindert bescheinigt, doch der nun mit einer Untersuchung beauftragte Landesblindenarzt kam in seinem gerichtlichen Gutachten zu dem Ergebnis, bei dem "blinden" Autofahrer liege gar keine dauerhafte Reduktion der Sehfunktion vor, die eine Bewilligung von Landesblindenhilfe rechtfertige. "Womit natürlich auch der spezielle Parkausweis für Blinden-Begleitpersonen hinfällig geworden ist", betont D-AH-Rechtsanwalt Kai Steinle.

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