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  • 21.02.2010 10:53

Ungeklärter Auffahrunfall? - Der Schaden wird geteilt

Kann der Hergang eines Auffahrunfalls nicht geklärt werden, müssen sich die Beteiligten den Schaden entsprechend der Betriebsgefahr ihrer Fahrzeuge teilen

(Motorsport-Total.com/Auto-Reporter) - Das hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil das Landgericht Coburg entschieden (Az. 11 O 650/08). Der bei dem Unfall das hintere Auto steuernden Fahrerin wurden 3.850 Euro als Hälfte der Schadenssumme zugesprochen.

Titel-Bild zur News:

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, behauptete die Frau, der Zusammenstoß sei auf ein verkehrswidriges Verhalten des Fahrers vor ihr zurückzuführen. Der sei plötzlich auf die linke Fahrspur gewechselt und habe dabei ihr Fahrzeug übersehen.#w1#

Die Aussage des Mannes fiel allerdings entgegengesetzt aus: Er wäre bereits längere Zeit auf der linken Fahrspur gewesen und habe nur wegen des vor ihm befindlichen Verkehrs kurzzeitig abbremsen müssen, wobei die Frau aus Unachtsamkeit aufgefahren sei.

Wer von beiden recht hat, ließ sich in der Beweisaufnahme vor Gericht trotz eines Gutachtens nicht klären - ob es sich also um einen typischen Auffahrunfall handelt oder ob dem Unfallgeschehen ein Spurwechsel des vorausfahrenden Pkws vorangegangen war. Und keiner der beiden Unfallbeteiligten durfte sich nach Auffassung der Richter auf einen sogenannten Anscheinsbeweis berufen.

"Der kommt nämlich nur dann in Betracht, wenn der behauptete Vorgang schon auf den ersten Blick nach einem eindeutigen, üblichen Muster abgelaufen ist", erklärt D-AH-Rechtsanwalt Peter Muth. Hier aber sind beide Versionen - das Auffahren der hinteren Frau und der Spurwechsel des vorderen Manns - als auf Autobahnen typische Vorgänge in gleicher Weise als Ursache des Unfalls denkbar.