• 01.07.2020 10:20

  • von Stefan Leichsenring

Mini gibt die Mehrwertsteuersenkung weiter

Mini will die ab 1. Juli geltende Mehrwertsteuersenkung in vollem Umfang an die Kunden weitergeben - Wie viel man spart, bleibt aber offen

(Motorsport-Total.com/Motor1) - Ob die Autohersteller die Mehrwertsteuersenkung ab 1. Juli an die "Verbraucher" - bei Autos ein seltsamer Ausdruck - weitergeben, blieb bisher offen. Verpflichtet sind sie dazu nicht. Nun sagt Mini, dass man dies tun werde, und zwar im vollen Umfang, für den Grundpreis des Fahrzeugs wie für die Extras.

Zum 1. Juli 2020 sinken also die Preise für alle aktuellen Modelle in Deutschland. Für eine zusätzliche Ersparnis sorgt die erhöhte Umweltprämie für elektrifizierte Autos. Das betrifft sowohl den neuen, rein elektrischen Mini Cooper SE als auch den jüngst gelifteten Mini Cooper SE Countryman All4 mit Plug-in-Hybrid-Antrieb.

Beim Mini Cooper SE zum Beispiel setzt sich die Förderung aus dem (unveränderten) Herstelleranteil von 3.000 Euro und dem nun auf 6.000 Euro verdoppelten Staatsanteil zusammen. Da der Hersteller-Anteil vom Netto-Grundpreis abgezogen wird, beträgt die Gesamtförderung aber nicht 9.000, sondern 9.480 Euro.

Wie viel der Wagen nach dem 1. Juli kosten wird, teilt Mini noch nicht mit. Vermutlich sind die Preislisten noch nicht aktualisiert worden; auch bei Partnermarke BMW enthalten die ab Juli gültigen Preise noch den alten Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.

Derzeit beginnt die Preisliste des Elektro-Mini noch bei 32.500 Euro (mit 19 Prozent Mehrwertsteuer). Nach Abzug der 9.480 Euro landet man bei 23.020 Euro. Dazu kommt noch die Senkung der Mehrwertsteuer.  

Auch für die Plug-in-Hybrid-Variante des Countryman erhöht sich ab 1. Juli die Ersparnis. Hier beträgt die Umweltprämie 7.110 Euro. Derzeit gibt es den Cooper SE Countryman All4 ab 39.000 Euro. Zieht man die 7.110 Euro ab, bleiben 31.890 Euro. Auch hier darf man noch einen etwas niedrigeren Preis erwarten, da Mini die Mehrwertsteuersenkung weitergeben will.

Weitere Ersparnisse ergeben sich durch die steuerliche Begünstigung: Der Elektro-Mini ist für die ersten zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Beim Plug-in-Modell wird zur Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer nur der Hubraum des Verbrennungsmotors zugrunde gelegt, die offiziellen CO2-Emissionen sind so niedrig, dass der CO2-Anteil der Steuer null ist.

Fahrer von Firmenfahrzeugen profitieren von einer ermäßigten Dienstwagenbesteuerung, bei der zur Ermittlung des geldwerten Vorteils durch die Privatnutzung nur die Hälfte (Plug-in-Countryman) beziehungsweise ein Viertel (Elektro-Mini) des Bruttolistenpreises als Maßstab angesetzt wird.

Mehr zum Konjunkturpaket und zu Elektroautos:

Konjunkturpaket 2020: Die Auto-Maßnahmen im Überblick

Elektroautos 2020/2021: Alle Modelle in der Übersicht

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