• 21.01.2013 12:38

Kein Verkauf von Fahrzeugersatzteilen ohne Prüfzeichen

(Motorsport-Total.com/Auto-Medienportal) - Hierzulande dürfen nur Fahrzeugteile mit amtlichem Prüfzeichen zum Verkauf angeboten werden. Das schreibt die Straßenverkehrszulassungsordnung bindend vor. Diese Bestimmung kann auch nicht durch einen mitgelieferten Hinweis auf das Nutzungsverbot in Deutschland unterlaufen werden hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az. I-4 W 72/12).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, wollte ein Internet-Shop für Autoersatzteile bei eBay amtlich nicht genehmigte Scheinwerferlampen verkaufen. Der professionelle Anbieter war sich seines Verstoßes gegen die deutsche Zulassungsordnung wohl bewusst und hat deshalb im Begleittext auf der Web-Seite ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die von ihm angebotenen Teile nicht für den Straßenverkehr in Deutschland zugelassen sind und nur bei allein im Ausland fahrenden Autos genutzt werden können.

Womit er, nach Auffassung der Hammer Richter, allerdings nicht aus dem Schneider ist, da die Zulassungsverordnung ein Verkaufs-Verbot schon bei der Möglichkeit einer Verwendung des umstrittenen Fahrzeugteils vorsieht. Der Hinweis des Verkäufers, demzufolge das Teil nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist und nicht der StVZO entspricht, schließt diese Verwendungsmöglichkeit durch einen Käufer jedenfalls nicht hinreichend aus.