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Dienstwagen: Nicht für jeden sinnvoll
Als "Bonbon" zum Arbeitsentgelt sind Dienstwagen eine beliebte Form der Zusatzvergütung - allerdings nur, wenn man scharf rechnet und die Regeln beachtet
(Motorsport-Total.com) - Von Audi A6 bis VW Golf, von BMW 7er bis Opel Astra - Dienstwagen in allen Größen, Formen und Farben zählen nicht nur für Top-Manager und Außendienstler zu den beliebtesten Zusatzvergütungen. Denn auch Arbeitgeber profitieren von der günstigen Dienstwagenregelung in Deutschland.

© Audi
Einer der beliebtesten Dienstwagen der Oberklasse ist der Audi A8, hier als S8 Zoom
Allerdings tragen die Mitarbeiter ein hohes Risiko: was passiert bei Unfallschäden, was ist mit der Wartung, wer übernimmt die Kosten für den Treibstoff und ganz wichtig: darf das Auto auch privat genutzt werden? All das sind Fragen, die im Vorhinein mit dem Unternehmen geklärt werden sollten. Mögliche Folgeprobleme steuerrechtlicher Art oder bei Widerruf der privaten Nutzung lassen aus Firmenwagen-Lust leicht Firmenwagen-Frust werden.
Für wen lohnt sich eigentlich ein Dienstwagen?
Gleich vorweg: Nicht für jeden lohnt sich ein Dienstwagen. Denn Dienstwagen sind nicht per se ein finanzieller Vorteil, wie manche Arbeitnehmer vermuten. Der sogenannte "geldwerte Vorteil" muss versteuert werden, da die Sache - in diesem Fall der Dienstwagen - den Arbeitnehmer nicht geldmäßig, aber sachmäßig bereichert und deshalb Teil der Vergütung ist.
Der Wert dieses Sachbezugs muss versteuert werden, zumindest dann wenn der Dienstwagen auch privat genutzt werden darf. An dieser Stelle empfehlen Steueranwälte das Führen eines Fahrtenbuches, weil damit der Nachweis vorliegt, wie viel der Dienstwagen tatsächlich im privaten Einsatz war und keine Pauschale berechnet wird.
Kein Akt aus Nächstenliebe seitens des Arbeitgebers

© Auto-Medienportal.Net/B&B
Nicht immer lohnt es sich, ein Auto wie diesen Golf R auf Firmenkosten zu fahren Zoom
Vom Dienstwagen profitiert in erster Linie der Arbeitgeber, weil er Teil der Vergütung ist. Der Arbeitgeber zahlt in der Regel weniger Grundgehalt, in dem er einen Dienstwagen in Aussicht stellt. Davon abgesehen darf er diesen auch noch steuerlich geltend machen. Insofern ist ein Dienstwagen bei vielen Arbeitsverhältnissen kein Akt aus Nächstenliebe seitens des Arbeitgebers, sondern ein finanzieller Vorteil für selbigen.
Seit Mitte vergangenen Jahres hat der Bundesfinanzhof die Dienstwagen-Regelung verschärft: Auch rein dienstliche Fahrten müssen dokumentiert werden, um so den Nachweis für eben diese rein dienstliche Benutzung zu bringen. Deshalb empfiehlt es sich genau nachzurechnen, ob die Aussicht auf einen Dienstwagen tatsächlich einen Mehrwert darstellt. Angestellte, die bezüglich eines möglichen Anspruchs auf einen Dienstwagen, rechtliche Hilfe benötigen, finden kompetente Ansprechpartner bei den Rechtsanwälten von AfA-Anwalt (www.afa-anwalt.de/).