VLN gewinnt vor Gericht: Nürburgring muss NLS 2024 Termine vergeben

Die VLN Sport GmbH & Co. KG setzt sich beim Landgericht Mainz gegen den Nürburgring durch - Berufung erwartet - 2024 dann NLS vs. NES auf der Nordschleife?

(Motorsport-Total.com) - Etappensieg für die VLN Sport GmbH & Co. KG: Wie Motorsport-Total.com aus zuverlässiger Quelle erfahren hat, hat sich die VLN in erster Instanz gegen den Nürburgring durchgesetzt. Die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG muss der Nürburgring-Langstrecken-Serie (NLS) Termine für das Jahr 2024 anbieten - und zwar zu vergleichbaren Terminen wie 2023.

Titel-Bild zur News: Gabriele Piana

Der Fortbestand der NLS ist gesichert - erstinstanzlich Zoom

Es ist zu erwarten, dass der Nürburgring gegen das Urteil Berufung einlegen wird, was die juristische Hängepartie um die Zukunft des Langstreckensports auf der Nürburgring-Nordschleife verlängern würde.

Damit gibt das Gericht der Auslegung der VLN im Streit um das sogenannte Nürburgring-Gesetz von 2013 Recht. Dieses garantiert den diskriminierungsfreien Zugang zur Rennstrecke und der dazugehörigen Infrastruktur. Der Nürburgring liest das Gesetz so, dass es erfüllt ist, solange auf der Nordschleife Langstreckensport stattfindet, egal von welchem Veranstalter.

Sollte das Urteil Bestand haben, kann die NLS auch 2024 Rennen auf der Nürburgring-Nordschleife austragen. Damit würde eine Nürburgring-Endurance-Series (NES), die vom AvD, Ex-VLN-Geschäftsführer Ralph-Gerald Schlüter und Peter Bonk mit dem Segen des Nürburgring-Eigentümers NR Holding aus der Taufe gehoben werden soll, in Konkurrenz zur NLS treten.

Damit droht dem Langstreckensport auf dem Nürburgring ein Szenario, wie man es aus der Zeit des IndyCar-Splits in CART/ChampCar und Indy Racing League (IRL) kennt. Zudem ist die NES noch in der Bringschuld, wie sie die geplante Rennserie genau umsetzen will. Dazu soll es nach den 12 Stunden vom Nürburgring ein Teamchef-Meeting geben.


Fotostrecke: Streit um Langstreckensport am Nürburgring: Die Gemengelage erklärt

Die VLN hat einen Angriff auf ihre Existenzgrundlage vorerst abgewendet. Wenn sie nicht mehr auf der Nürburgring-Nordschleife fahren könnte, wäre ihr Fortbestand schwer vorstellbar.

Hintergrund des Rechtsstreits ist der Machtkampf am Nürburgring. Die VLN hatte ein Angebot der NR Holding abgelehnt, sich mit nur 24 Prozent an der künftigen Struktur zu beteiligen.

Stattdessen wollte sie wieder die volle Hoheit über die Rennserie, während sich der Nürburgring auf seine Rolle als Vermieter der Rennstrecke zurückziehen sollte. An der Vermarktungsgesellschaft VLN VV hält die NR Holding 60 Prozent, die VLN Sport 40 Prozent.

Die NR Holding kündigte daraufhin die Verträge mit der VLN über die Ausrichtung der NLS zum Ende des Jahres 2023. Gleichzeitig kündigte sie an, dass die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG, die zu 99 Prozent im Besitz der NR Holding ist, der VLN keine Termine mehr zur Verfügung stellen wird.

Teamvereinigung ILN fordert: Streitigkeiten beenden!

Die Teamvereinigung ILN fordert ein sofortiges Ende des Rechtsstreits im Sinne des Sports. "Das heutige Urteil des Landgericht Mainz bringt nun endlich die erforderliche Planungssicherheit für die Teams, Sponsoren und Sportwarte für die kommende Saison. Insofern begrüßen wir diese Entscheidung auch in ihrer Deutlichkeit", kommentiert Martin Rosorius als Vorsitzender der Interessengemeinschaft Langstrecke Nürburgring.

"In den vergangenen Monaten wurden zu viele Ressourcen mit rechtlichen Auseinandersetzungen vergeudet, anstatt gemeinsam Maßnahmen zur Verbesserung des Langstreckensports auf dem Nürburgring anzugehen, denn hier gibt es genug zu tun."

"Unser Appell an alle involvierten Parteien: Die Streitigkeiten müssen nun ein Ende haben! Alle Beteiligten - Veranstalter, Streckenbetreiber, Teams, Sportwarte und Sponsoren - sind aufgefordert, ihre individuellen Standpunkte neu zu bewerten und im gemeinsamen Interesse nun zusammenzuarbeiten, um den Langstreckensport in eine erfolgreiche Zukunft zu führen."

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