Dainese vs. Alpinestars: Gerichtsurteil beim Patentstreit um Lederkombi-Airbag

Wichtiger Sieg für Dainese: Das Landgericht München weist den Einspruch von Alpinestars zurück - In Deutschland darf Alpinestars keine Airbags mehr verkaufen

(Motorsport-Total.com) - Airbagkombis haben in den vergangenen Jahren die Sicherheit in der MotoGP revolutioniert. Seit der Saison 2018 sind Lederkombis mit Airbag Pflicht in der MotoGP. Die Straßenfahrer und die Hobby-Racer profitieren bereits von den Erfahrungen, die Firmen wie Dainese und Alpinestars im Rennsport sammeln konnten. Bereits ab etwa 2.000 Euro gibt es Lederkombis mit Airbags zu kaufen. Doch im Hintergrund tobt seit Jahren ein erbitterter Patentstreit zwischen Dainese und Alpinestars. Jetzt gab es ein neues Gerichtsurteil, das für Kunden in Deutschland von großer Bedeutung ist

Titel-Bild zur News: Valentino Rossi

Valentino Rossi war an der Entwicklung des Dainese-Airbags beteiligt Zoom

Das Landgericht München bestätigte vor wenigen Tagen das Urteil vom August 2017. Damals initiierte Dainese ein Verfahren und beschuldigte Alpinestars, mit dem Tech-Air-System Patente des D-Air-Systems verletzt zu haben. Genauer gesagt ging es um das Patent EP 2 412 257 B1. Alpinestars legte Berufung ein, weil sie das Urteil als "unrichtig" eingestuft haben.

Doch es bleibt beim Urteil aus erster Instanz. Die Folgen sind drastisch: Alpinestars darf in Deutschland keine Tech-Air-Airbags mehr verkaufen. Zudem müssen alle Airbags, die ab dem 1. Juli 2015 an Händler geliefert und noch nicht an Endkunden verkauft wurden, zurückgerufen werden. Weiterhin muss Alpinestars Schadenszahlungen an Dainese leisten. Es ist denkbar, dass sich das Urteil des Landgerichts München Auswirkungen auf andere Märkte haben wird. Auch in Italien, Großbritannien und Frankreich gibt es laufende Verfahren.

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