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Hintergrund: Das Berufungsgericht der FIA
Mit 6.000 Euro ist man dabei: Was ein Gang vor das Berufungsgericht der FIA für Folgen hat und welche Fristen dabei besonders zu beachten sind
(Motorsport-Total.com/SID) - Das Berufungsgericht mit Sitz in Paris ist die letzte Entscheidungsinstanz des Automobil-Weltverbandes (FIA). Dort landen unter anderem Einsprüche gegen Rennausgänge oder gegen abgewiesene Proteste in der Formel 1. Dem Berufungsgericht gehören maximal 18 Mitglieder aus verschiedenen Ländern an, die von der Generalversammlung der FIA für drei Jahre gewählt werden.

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Mercedes wird in Sachen "Rascasse" das Berufungsgericht der FIA bemühen
Bei Verhandlungen besteht das Gericht aus mindestens drei Mitgliedern, die zu Beginn der Verhandlung einen Vorsitzenden bestimmen. Ein Gang vor das Berufungsgericht kostet zurzeit 6.000 Euro Einspruchsgebühr. Sollte das Gericht einen Antrag als leichtfertig einstufen, kann es gegen den Antragsteller eine Strafe von bis zu 150.000 Euro verhängen.#w1#
Nach einer Entscheidung der Rennkommissare wie im Falle des verbotenen Überholmanövers von Michael Schumacher in Monte Carlo haben die Beteiligten 48 Stunden Zeit, ihre Absicht zur Berufung per Fax oder Mail und zugleich per Post anzuzeigen.
Danach bleibt eine Zeit von sieben Tagen, um den Einspruch auch formal einzulegen. Nach Bestätigung des Eingangs bleiben wiederum acht Tage Zeit, den Einspruch zu begründen, oder im Fall einer Anklage, ein Verteidigungsschreiben zu entwerfen.
Laut Artikel 23 der Regeln des Berufungsgerichts wäre in extrem wichtigen Fällen auch eine Entscheidung per Telefon- oder Videokonferenz möglich, die aber nachträglich in einer ordentlichen Sitzung bestätigt werden müsste.

