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Anklageerhebung gegen Willi Weber
Willi Weber, Manager der Schumacher-Brüder, muss sich demnächst wegen Anstiftung zur Falschaussage vor Gericht verantworten
(Motorsport-Total.com) - Im November des vergangenen Jahres begann die Staatsanwaltschaft Stuttgart ihre Ermittlungen wegen Verdachts der Anstiftung zur Falschaussage. Hintergrund ist der seit Jahren andauernde Streit mit dem Sportjournalisten Burkhard Nuppeney. Dieser hatte mit Weber einen Vertrag, der ihm die Hälfte der Provisionseinnahmen aus den Einkünften Schumachers zusicherte.

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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen Willi Weber erhoben
Weber behauptete, dieser Vertrag sei im Oktober 1990 nach einem Streit mündlich aufgelöst worden. Ex-Rennmanager Udo Wagenhäuser saß dabei als Zeuge vor Gericht und bestätigte, dass Nuppeney ihm im Oktober 1990 im Beisein des Rennfahrers Frank Schmickler in Hockenheim erklärte, dass er mit Weber "fertig sei". Laut Nuppeney hat es dieses Gespräch aber nie gegeben. Schmickler bestätigte das.#w1#
So kann Nuppeney zum Beispiel beweisen, dass er an jenem fraglichen Tag nicht wie behauptet am Hockenheimring, sondern beim Golfspielen gewesen ist. Wagenhäuser korrigierte anschließend seine Aussage und gab zu Protokoll, es sei beim Rennen am Tag zuvor passiert - nur: Am Tag vor dem 14. Oktober fand auf dem Hockenheimring kein Rennen statt.
Gegen Wagenhäuser wurde daraufhin ein Verfahren wegen Falschaussage eröffnet und das Oberlandesgericht Stuttgart hat ihn der uneidlichen Falschaussage für schuldig befunden. Er focht das Urteil daraufhin an, welches daher noch nicht rechtskräftig ist. Gerd Krämer, unter anderem in das Sportwagenprojekt von Mercedes involviert, erklärte nach diesen Vorfällen, Willi Weber sei auch an ihn herangetreten und habe ihn ersucht, vor Gericht falsch auszusagen.
Nun hat Staatsanwältin Tomke Beddies nach 'AP'-Informationen Anklage gegen Willi Weber erhoben. Der Schumacher-Manager soll Wagenhäuser zur Falschaussage angestiftet haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass dabei "irgendeine Form von Gegenleistung" geflossen sei. Einen Termin für das Verfahren vor dem Amtsgericht Stuttgart gibt es noch nicht.

