• 31.05.2008 12:05

  • von Britta Weddige

Lausitzring: Klage abgewiesen

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat den Weg frei gemacht für die Verpachtung des EuroSpeedway Lausitz - Verträge bis 2016 unterschrieben

(Motorsport-Total.com) - Das Oberlandesgericht in Brandeburg hat seine Entscheidung gefällt. Die Klage der Bietergemeinschaft Motorsport Arena Oschersleben gegen die Verpachtung an die bayerische Firma "alpha Technik" wurde abgelehnt. Die Bietergemeinschaft hatte sich ebenfalls darum beworben, die Rennstrecke in den kommenden Jahren zu betreiben. Als "alpha Technik" den Zuschlag bekam, hat die Bietergemeinschaft am 11. April 2008 sofortige Beschwerde zum Brandenburgischen Oberlandesgericht eingelegt. Mit Beschluss vom 24. April 2008 hat der Vergabesenat OLG auf einen Eilantrag veranlasst, dass der Eigentümer, der Förderverein Lausitzring e.V., bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde die in Aussicht genommenen Verträge nicht abschließen kann.

Titel-Bild zur News: Lauda auf EuroSppedway Lausitz

Das Oberlandesgericht hat entschieden: Der Lausitzring kann verpachtet werden

Der Vergabesenat hat nach mündlicher Verhandlung am 20. Mai 2008 jetzt seine Entscheidung verkündet und die sofortige Beschwerde zurückgewiesen, weil er zu dem Schluss kam, dass die Entscheidung der Vergabekammer zutreffend war. Nachdem die Klage abgewiesen wurde, ist der Weg frei, dass "alpha Technik" künftig den Rennbetrieb auf dem EuroSpeedway Lausitz übernimmt, für den Testbetrieb ist die Dekra Automobil GmbH zuständig. Wie das Brandenburger Wirtschaftsministerium mitteilte, habe der Förderverein inzwischen mit den beiden Betreibern die Pachtverträge für die Jahre 2009 bis 2016 unterschrieben.#w1#

"Zur Begründung hat der Vergabesenat ausgeführt, der Auftrag, den der Förderverein erteilen wolle, sei kein dem Vergaberecht unterfallender Dienstleistungsauftrag, sondern eine Dienstleistungskonzession", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. "Eine solche Vergabe könne im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nicht überprüft werden. Der Betreiber der Renn- und Teststrecke erhalte für die von ihm geschuldete Dienstleistung kein Entgelt, er müsse vielmehr im Gegenteil für die Nutzungsrechte ein jährliches Entgelt zahlen und handele bei der Erfüllung seiner Betriebsführungspflicht
auf eigenes wirtschaftliches Risiko."

Dass der Förderverein dem Betreiber zum Ablauf der Betriebsführungspflicht 2016 eine Kaufoption auf das Grundstück einräume, ändere daran nichts. Dadurch werde dem Betreiber das wirtschaftliche Risiko für den Betrieb der Rennstrecke bis zum Jahre 2016 nicht abgenommen. Der Vergabesenat hielt es nicht für erforderlich, die Sache dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.

"Der Startschuss für die Zukunft des EuroSpeedway Lausitz ist gefallen", erklärte der brandenburgische CDU-Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns nach der Entscheidung des Gerichts. "Die neuen Betreiber können jetzt mit Vollgas die Planungen für die nächste Saison in Angriff nehmen. Das ist eine gute Nachricht für die ganze Region."

Die Bietergemeinschaft Motorsport Arena Oschersleben gibt allerdings noch nicht klein bei und kündigte erneut Rechtsmittel an. Nach Angaben des Gerichts haben diese jedoch keine aufschiebende Wirkung.