• 01.02.2015 17:56

Ratgeber: Bei starkem Wind runter vom Gas

(Motorsport-Total.com/Auto-Medienportal) - Zu Beginn des neuen Jahres erschwerten mehrere Sturmtiefs auch Autofahrern das Vorwärtskommen. Trotz Unwetterwarnung lässt sich nicht jede Fahrt auf der Straße vermeiden. Besonders anfällig gegen steife Brisen sind Fahrzeuge mit hohen Aufbauten, wie etwa Vans, SUV, Reisemobile, Transporter, Busse und andere Nutzfahrzeuge. Sie werden insbesondere durch heftige Seitenwinde leichter aus der Spur gebracht. Gleiches gilt für Pkw mit Dachlasten, seien es Dachtransportboxen oder Fahrräder.

Böen können natürlich auch Fahrzeuge mit Anhänger und Motorräder ins Schlingern bringen. Hier sollten Fahrer ganz besonders der wichtigsten Empfehlung bei starkem Wind beherzigen, die aber für alle gelten: langsamer fahren und Überholvorgänge möglichst verneiden. Wer dennoch meint, an einem anderen Fahrzeug vorbeiziehen zu müssen, sollte dabei immer darauf gefasst sein, dass der Überholte vom Wind aus der Fahrspur gedrückt werden kann. Wenn eine Windböe das Fahrzeug erfasst, kommt es vor allem auf ruhiges Reagieren an: Hektische Bewegungen am Lenkrad sollte man vermeiden und stattdessen gefühlvoll, kontrolliert gegenlenken.

Dabei erweist es sich wiederum als hilfreich, wenn die Geschwindigkeit bereits an die Witterung angepasst wurde. Denn je geringer das Tempo, desto leichter fällt das Gegenlenken. Auf erforderliche windbedingte Lenkkorrekturen müssen sich Kraftfahrer insbesondere auf freien Strecken, bei Brücken, an Waldrändern sowie bei Unterbrechungen beziehungsweise Schneisen in der Bewaldung oder Bebauung einstellen.

Schäden am eigenen Fahrzeug kann jedoch nicht nur ein windbedingter Unfall führen, auch umstürzende Bäume, herabfallende Äste oder umhergeschleuderte Gegenstände können die Ursache sein. Solche Fälle werden in der Regel von der Teilkaskoversicherung beglichen, teilt das von der HUK-Coburg initiierte Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern mit. Dazu hat der Halter jedoch mitunter entsprechende Angaben über die Windstärke vom Wetteramt vorzulegen, denn Sturmschäden werden normalerweise erst ab Windstärke 8 anerkannt, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 61 km/h.