• 30.10.2009 10:18

Gebrauchtwagen: Keine Kosten bei Nachbesserung

(Motorsport-Total.com/Auto-Reporter) - Wird bei einem Gebrauchtwagen im Rahmen der Gewährleistung ein neues Ersatzteil eingebaut, so hat dies für den Halter kostenlos zu erfolgen. Eine Zuzahlung durch den Kunden, weil der Pkw anschließend einen Mehrwert aufweise, sei nach einem Urteil des Landgerichts Münster vom 13. Mai dieses Jahres nicht rechtens, teilt der ADAC mit (Az. 01 S 29/09, DAR 2009,531, ADAJUR Dok.-Nr. 83917).

Titel-Bild zur News:

Im vorliegenden Fall hatte ein Gebrauchtfahrzeug kurz nach dem Erwerb einen Getriebeschaden. Der Verkäufer stimmte der vom Käufer geforderten Nachbesserung zu. Es wurde ein neues Getriebe eingebaut, da ein gleichwertiges gebrauchtes Ersatzteil kurzfristig nicht erhältlich war.

Daraufhin wurde vom Käufer eine Kostenbeteiligung verlangt, weil sich nach Auffassung der Firma der Wert des Gebrauchtwagens verbessert und der Käufer habe durch das fabrikneue Getriebe einen Vorteil habe.

Ein Abzug "neu für alt" bei Nachbesserungen sei gesetzlich nicht vorgesehen, urteilten die Richter in der Berufungsverhandlung. Eine Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung habe für den Käufer kostenlos zu erfolgen.

Die Begründung: Würde der Abzug trotz Gewährleistungsrechten angewandt, könnten Käufer aus finanziellen Gründen eventuell keine Nachbesserung durchführen lassen. Die Juristen des ADAC, die ebenfalls eine Zuzahlung für nicht zumutbar halten, begrüßen das Urteil.

Folgen Sie uns!

Folge uns auf Instagram

Folge uns jetzt auf Instagram und erlebe die schönsten und emotionalsten Momente im Motorsport zusammen mit anderen Fans aus der ganzen Welt

Anzeige

Folge uns auf Facebook

Werde jetzt Teil der großen Community von Motorsport-Total.com auf Facebook, diskutiere mit tausenden Fans über den Motorsport und bleibe auf dem Laufenden!