Medienbericht: Hat HRT-Team gegen Russland-Sanktionen der EU verstoßen?

Wieso das Haupt-Racing-Team möglicherweise gegen EU-Sanktionen gegen Russland verstoßen hat, was das mit einem Putin-Freund zu tun hat und wie das Team reagiert

(Motorsport-Total.com) - Hat das Haupt-Racing-Team (HRT), das unter anderem in der DTM und auf der Nürburging-Nordschleife an den Start geht, gegen EU-Sanktionen gegen Russland verstoßen? Diese Frage ist Auslöser für einen Artikel auf tagesschau.de, der sich um den Einsatz des Rennstalls beim 24-Stunden-Rennen in Dubai und beim 6-Stunden-Rennen in Abu Dhabi im Januar 2025 dreht.

Titel-Bild zur News: Sergei Sirotkin, Witali Petrow

Das von HRT genannte Auto trat mit SMP-Schriftzug und in den Farben Russlands an Zoom

Denn das unweit des Nürburgrings ansässige Team ging bei den beiden Rennen der 24h-Series mit jeweils zwei Mercedes-AMG GT3 an den Start - ein Bolide unter der Nennung "SMP Racing by Haupt Racing Team", aber mit HRT-Lizenz und unter deutscher Flagge. Am Steuer saßen die russischen Ex-Formel-1-Piloten Sergei Sirotkin und Witali Petrow, die sich mit ihren Landsleuten Denis Remenyako, Kirill Smal und Alexander Smolyar abwechselten.

Hinter SMP Racing steckt der russische Oligarch Boris Rotenberg, der den Rennstall 2013 gründete. Der Milliardär und Gründer der russischen SMP-Bank steht als eine von über 1.000 Personen auf der Sanktionsliste, die der Rat der Europäischen Union am 8. April 2022 veröffentlicht hat.

Naheverhältnis zu Russlands Präsident Putin

Bei den Sanktionen handelt es sich neben Reiseverboten und dem Einfrieren der Vermögenswerte von Personen und Organisationen auch um ein Verbot, den Gelisteten Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Ziel sind neben Russlands Präsident Wladimir Putin auch die politischen und wirtschaftlichen Eliten, die den Krieg in der Ukraine unterstützen.

Was Rotenberg damit zu tun hat? Der 58-Jährige gilt als enger Vertrauter und Jugendfreund Putins. Auch gegen seinen Bruder Arkady Rotenberg wurden EU-Sanktionen ausgesprochen: Er habe durch Aufträge von russischen Entscheidungsträgern, die für die Annexion der Krim oder die Destabilisierung der östlichen Ukraine verantwortlich sind, finanziell profitiert, heißt es in einem Beschluss des EU-Rates.

Hat HRT gegen Sanktionen verstoßen?

Aber heißt das, dass HRT gegen die Sanktionen verstoßen hat? "Es ist untersagt, dem Sanktionierten in irgendeiner Weise Geld oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen oder zugutekommen zu lassen. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Rennstall einen Gewinn erzielt," zitiert tagesschau.de Strafrechtsprofessor Mohamad El-Ghazi.

Auf Instagram hat SMP Racing kommuniziert, dass es sich in Dubai und Abu Dhabi um eine "technische Unterstützung" gehandelt habe, die das russische Team von HRT erhalten habe.

Laut dem Artikel auf tagesschau.de sehe das deutsche Außenwirtschaftsgesetz bei Verstößen "Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren" vor. Dafür müsste Rotenberg aber Mehrheitsanteilseigner von SMP Racing sein. Eine SWR-Anfrage dazu an SMP Racing sei unbeantwortet geblieben, heißt es im Artikel.

HRT-Team nimmt "Vorwurf sehr ernst"

Ein anderer Strafrechtsprofessor ist der Meinung, dass die Sanktionen möglicherweise keine Rolle spielen, wenn die Teilnahme an den Rennen für Rotenberg und SMP Racing als Privatvergnügen dienen: "Verboten ist nur das Zur-Verfügung-stellen von wirtschaftlichen Ressourcen. Gegenstände, die nur zum privaten Gebrauch gedacht sind, fallen nicht unter die Vorschriften, mit denen bestimmte Personen sanktioniert sind," wird Professor Kilian Wegner zitiert.

Wie man beim Haupt-Racing-Team damit umgeht? "Den in einzelnen Medien erhobenen Vorwurf nehmen wir sehr ernst", so HRT-Geschäftsführer Ulrich Fritz auf Nachfrage von Motorsport-Total.com. "Wir prüfen den Sachverhalt derzeit und bitten um Verständnis, dass wir uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht im Detail äußern können."

Dass es sich dabei um ein komplexes Thema handelt und Details einen großen Unterschied machen können, zeigen auch die unterschiedlichen Auslegungen der Sachlage durch die beiden zitierten Strafrechtsprofessoren. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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