• 17.08.2007 10:55

  • von Fabian Hust

Termin für Berufung gegen "Budapest-Strafe" steht fest

Die Berufungsverhandlung in der "Blockade-Aktion" von Ungarn wird am 19. September stattfinden, dies gab der Automobilweltverband FIA am Freitag bekannt

(Motorsport-Total.com) - Der vom Motorsportverband im Namen von Lizenzinhaber McLaren-Mercedes eingelegte Protest richtet sich gegen die im Rahmen der "Blockade-Aktion" von Fernando Alonso ausgesprochene Bestrafung der Rennleitung am Hungaroring gegen den britisch-deutschen Rennstall.

Titel-Bild zur News: Fernando Alonso

Fernando Alonso trifft die Verhandlung nicht - er durfte seine Punkte behalten

Diese hatte nach der "Blockade-Aktion" von Fernando Alonso im Qualifying das Team bestraft, indem man erklärte, dass es die im Rennen eingefahrenen WM-Punkte in der Konstrukteurswertung nicht gutgeschrieben bekommt. Lewis Hamilton und Fernando Alonso holten beim Großen Preis von Ungarn am 5. August 15 WM-Zähler.#w1#

"Im Interesse der Transparenz wird die Anhörung für Mitglieder der Presse öffentlich sein", teilte die FIA in einer Pressemitteilung mit. Die Strafversetzung von Fernando Alonso um fünf Startplätze ist übrigens nicht Teil des Berufungsverfahrens.

Damit steht McLaren-Mercedes innerhalb von sechs Tagen zwei Mal vor dem Berufungsgericht. Für den 13. September ist die Verhandlung vor dem Berufungsgericht in der "Spionage-Affäre" geplant, bei der Ferrari versuchen möchte, doch noch eine Bestrafung gegen McLaren-Mercedes für den Besitz interner Ferrari-Informationen zu erwirken.

FIA-Präsident Max Mosley hatte den Fall nach dem Schuldspruch ohne Bestrafung gegen McLaren-Mercedes auf Druck des italienischen Automobilverbandes noch einmal vor das Berufungsgericht gebracht.

Damit soll - so die Aussage des Briten - die Entscheidung bestätigt und das "Silberpfeil"-Team entlastet werden. Die Verhandlung findet am Donnerstag vor dem Grand Prix von Belgien in Spa-Francorchamps öffentlich statt.

Der Weltmotorsportrat der FIA hatte am 26. Juli in Paris McLaren-Mercedes nicht dafür bestraft, dass ein inzwischen entlassener Mitarbeiter im Besitz vertraulicher Ferrari-Daten war, weil der Rennstall diese Informationen nicht verwendet habe, um die Weltmeisterschaft zu beeinflussen.