• 30.01.2010 09:36

  • von David Pergler

Biaggis Protest abgeschmettert

Max Biaggi hat im Monzarennen von 2009 eine Strafe wegen Abkürzung einer Schikane aufgebrummt bekommen und dagegen Protest eingelegt - ohne Erfolg

(Motorsport-Total.com) - Es ist der 10. Mai: Die Superbike ist in Monza unterwegs und Lokalmatador Max Biaggi mittendrin. Auf dem Weg zum Podium ereilt den Aprilia-Star eine unangenehme Nachricht - 20-Sekunden-Zeitstrafe wegen Abkürzens. Biaggi hatte eine Schikane geschnitten. Der dritte Platz war zwar futsch, aber der Italiener und sein Team waren davon überzeugt, dass für dieses Vergehen eine Durchfahrtsstrafe statt einer langen Stop-and-Go das entsprechende Strafmaß darstellt und haben gegen die damalige Entscheidung der Rennstewards Protest eingelegt.

Titel-Bild zur News: Max Biaggi, Doha, Losail Circuit

Platz drei hätte es in Monza sein können - Biaggi verliert vor dem CAS

Diese Klage ist nun vom Schiedsgericht des Sports (CAS) abgeschmettert worden: Die von den Stewards ausgesprochene Sanktion entspreche Art. 1.20 der Superbike-Regularien und sei somit rechtens. Die damalige Strafe wurde wie im Fußball als "Tatsachenentscheidung" deklariert, an der man nicht rütteln werde. Die Berufung von Biaggi und Aprilia sei unzulässig.#w1#

Nicht die einzige schlechte Nachricht für Biaggi: Er und sein Team tragen die Verfahrenskosten von 3000 Schweizer Franken (ca. 2000 Euro) und obendrein hätte eine Annullierung der Strafe sportlich keinen Vorteil für Biaggi gehabt, er würde im Endklassement von 2009 dennoch auf Platz vier festgenagelt bleiben. Der Monza-Podiums-Schampus ist durch den damals drittplatzierten Riuychi Kiyonari auch bereits versprüht worden, bleibt also das Fazit: Außer Spesen nichts gewesen...