• 20.03.2013 16:10

  • von Pete Fink

Cassill verklagt BK Racing

Landon Cassill glaubt, dass ihm aus der Saison 2012 noch über 200.000 US-Dollar zustehen und klagt diese Summe nun gegen sein Ex-Team BK Racing ein

(Motorsport-Total.com) - Sprint-Cup-Pilot Landon Cassill hat vor dem zuständigen Gericht in Charlotte (North Carolina) sein ehemaliges Team BK Racing und dessen Mitbesitzer Ron Devine verklagt. Der 23-Jährige fordert ausstehende Zahlungen in Höhe von 205.000 US-Dollar plus einen Schadensersatz dafür, dass man ihm erst Mitte Januar 2013 gesagt habe, dass in der neuen Saison 2013 David Reutimann im BK-Toyota mit der Startnummer 83 sitzen wird. Dieses Auto hatte bis dato Cassill gefahren.

Titel-Bild zur News: Landon Cassill

Zu wenig Gage 2012: Landon Cassill zieht vor ein US-Gericht

"Ich habe eigentlich überhaupt keine Lust dazu, vor Gericht zu gehen", ließ Cassill verlauten. "Aber ich möchte bitte endlich dafür bezahlt werden, was ich letztes Jahr verdient habe." Der Youngster beruft sich auf seinen Vertrag, nachdem ihm eine Garantiesumme von 500.000 US-Dollar zustehe. Ausbezahlt wurden ihm demnach 355.000 US-Dollar, weitere 60.000 US-Dollar stellt Cassill dem Team für "zusätzliche Dienstleistungen", vermutlich diverse Sponsorenauftritte, in Rechnung.

Weiterhin beruft sich Cassill darauf, dass ihm Devine noch Mitte Januar einen Zahlungsplan für die Saison 2013 zugeschickt habe. Nur acht Tage später wurde der Youngster darüber informiert, dass er ab sofort nicht mehr für BK-Toyota fahren werde. Zu diesem Zeitpunkt waren natürlich alle Sprint-Cup-Cockpits für die neue Saison vergeben. Nach Daytona heuerte Cassill beim Childress-Satellitenteam von Circle Sports und der Startnummer 33 an.

"Eigentlich dachte ich, dass wir in der Saison 2012 deutliche Fortschritte gemacht haben und habe mich darauf gefreut, bei BK in der Saison 2013 darauf aufbauen zu können." BK Racing ist sozusagen die Nachfolgemannschaft vom stillgelegten Team Red Bull. Die Mannschaft bekommt nun bis Anfang Mai Zeit, vor den US-Juristen Stellung in Bezug auf Cassills Forderungen zu beziehen.