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FIA-Berufungsgericht lehnt Einspruch von Dragon ab
Das Berufungsgericht der FIA hat den Einspruch von Dragon gegen das Ergebnis des Formel-E-Finales in London zurückgewiesen: DS Virgin behält einen Punkt Vorsprung
(Motorsport-Total.com) - Das Internationale Berufungsgericht der FIA hat einen Einspruch des Dragon-Teams gegen eine Strafe gegen Jean-Eric Vergne (DS Virgin) beim Saisonfinale der Formel E 2015/2016 in London für unzulässig erklärt. Das Team hatte sich gegen eine Entscheidung der Rennkommissare beim Rennen im Battersea Park gewehrt. Nach Meinung von Dragon sei die Strafe nicht hoch genug ausgefallen, was dem Team Rang drei in der Herstellerwertung gekostet hat.

© LAT
Dragon bekommt Rang drei in der Herstellerwertung nicht zugesprochen Zoom
Jean-Eric Vergne hatte im zweiten Lauf von London trotz zweier Strafen Rang acht belegt. Der Franzose, der eigentlich auf Rang drei ins Ziel gekommen war, bekam wegen Überschreitens des Energielimits eine Durchfahrtsstrafe aufgebrummt, die in eine Zeitstrafe von 50 Sekunden umgewandelt wurde, was ihn auf Rang sieben spülte. Einen weiteren Platz verlor Vergne, weil er aufgrund von Unsafe Release noch eine weitere Strafsekunde bekam und hinter Nick Heidfeld (Mahindra) fiel.
Gegen die Strafsekunde hatte Dragon nach dem Rennen im Battersea Park Einspruch eingelegt, weil man mit dem Strafmaß nicht einverstanden war. Zuvor wurde Unsafe Release nämlich immer härter bestraft: In Mexiko erhielt Nicolas Prost (Renault e.dams) für das gleiche Vergehen eine Durchfahrtsstrafe, Daniel Abt (Abt) in Peking zehn Sekunden Strafzeit - in beiden Fällen wäre Vergne noch mindestens auf Rang neun zurückgefallen und hätte mindestens zwei Zähler verloren.
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Diese beiden Zähler hätten Dragon in der Herstellerwertung vor DS Virgin auf den dritten Platz gebracht, doch das Internationale Berufungsgericht der FIA unter der Leitung von Harry Duijm erklärte den Einspruch des Dragon-Teams für unzulässig. Somit bleibt DS Virgin bei 144 Zählern, Dragon bei 143.

